Das International Accounting Standards Board (IASB) hat in seinem Meeting vom 24. April 2013 über den Umfang und die Zusammenhänge der Regelungen zum Cashflow Macro Hedge Accounting mit denen des General Hedge Accounting des IFRS 9 beraten (gemäß der Frage des IASB vom Januar 2013 – siehe Blogbeitrag vom 1. Februar 2013).
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Das IASB hat am 7. März den Exposure Draft (ED) der Regelungen zur Ermittlung und Bilanzierung der Risikovorsorge für finanzielle Vermögenswerte (Impairment) veröffentlicht.
ED/2013/3 sieht ein zweistufiges Impairment vor. Danach ist für finanzielle Vermögenswerte, die bei Zugang nicht bereits credit-impaired sind, ab der erstmaligen Erfassung, der aus Sicht eines Jahres erwartete Verlust als Risikovorsorge zu bilanzieren. Im Falle einer deutlichen Verschlechterung der Bonität („credit deterioration“) des Vertragspartners ist die Risikovorsorge GuV-wirksam auf den über die gesamte Restlaufzeit des Finanzinstruments erwarteten Verlust (lifetime expected credit losses) zu erhöhen.
Seiner Entscheidung am 30. Januar 2013 folgend hat das IASB am 28. Februar 2013 einen Standardentwurf zur Änderung des IAS 39 und IFRS 9 veröffentlicht. Mit der Änderung schlägt das IASB eine Erleichterung bei den Vorschriften zur Beendigung des Hedge Accounting vor. Danach führen durch gesetzliche oder vertragliche Vorgaben erforderliche Vertragsänderungen bei Derivaten, wie der Wechsel auf eine zentrale Clearingstelle, nicht zur Beendigung der Sicherungsbeziehung nach IAS 39 bzw. IFRS 9.
Am 14. Februar 2013 hat der US Standardsetter Financial Accounting Standards Board (FASB) einen Exposure Draft (ED) zur Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten veröffentlicht. Es handelt sich dabei um das Gegenstück zu dem im Oktober 2010 vom IASB veröffentlichten IFRS 9 sowie dem im November 2012 veröffentlichten ED/2012/4 „Limited Amendments to IFRS 9“ (siehe mein Blog vom 29. November 2012).
Als positives Ergebnis der Konvergenzbemühungen beider Standardsetter sind die in vielen Bereichen einander angeglichenen Regelungen zu nennen. So sehen beide Regelungswerke als grundlegendes Prinzip der Klassifizierung eine Abhängigkeit von den vertraglichen Cashflows des Finanzinstruments und dem zugrundeliegenden Geschäftsmodell vor. Dies sollte insbesondere für finanzielle Schuldtitel zu einer vergleichbaren Bilanzierung führen. Aufgrund abweichender Formulierungen und Anwendungsleitlinien (Application Guidance) sind Unterschiede in der Anwendung der Regelungen jedoch nicht auszuschließen.
Das International Accounting Standards Board (IASB) hat in seinem Meeting vom 29. – 31. Januar 2013 mehrere Aspekte der Bilanzierung von Versicherungsverträgen besprochen und diskutiert. Nach den vorläufigen Entscheidungen des IASB sowie des FASB soll das Verteilungsmuster der Erträge in der GuV immer dann prospektiv angepasst werden, wenn die Verteilung der erwarteten Schäden sich ändert.
Zusätzlich wurden die beabsichtigten Übergangsvorschriften zur Erstanwendung des künftigen Standards diskutiert. Hierbei hat das IASB entschieden, dass grundsätzlich eine retrospektive Erstanwendung vorgesehen ist. Es wird allerdings die Vereinfachung geben, dass die Risikomarge zu den Erkenntnissen im Erstanwendungszeitpunkt geschätzt wird und somit keine vollständig retrospektive Anwendung notwendig ist.
Am 30. Januar 2013 hat das IASB über die Empfehlungen des IFRS Interpretations Committee (IFRS IC) bezüglich der Auswirkungen der European Market Infrastructure Regulation (EMIR)-Verordnung auf die Rechnungslegung beraten. Das IASB ist den Empfehlungen des IFRS IC gefolgt (siehe Blogbeitrag vom 25. Januar 2013).
IAS 39/IFRS 9 soll so geändert werden, dass eine durch gesetzliche, aufsichtsrechtliche oder ähnliche Änderungen verursachte Novation von Sicherungsinstrumenten zu keiner Auflösung von bilanziellen Sicherungsbeziehungen führt, solange die ursprünglichen Kontrahenten von der Änderung gleichermaßen betroffen sind und sich ausschließlich die Kontrahenten ändern.
Das International Accounting Standards Board (IASB) hat die Beratungen zur Neuregelung der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen (Hedge Accounting) am Mittwoch, den 30.01.2013, fortgeführt und die eingereichten Kommentare zum Review Draft diskutiert (siehe Blogbeitrag vom 20. Dezember 2012).
Insbesondere zum Verbot der Einbeziehung des Fremdwährungs-Basis Spread bei der Bestimmung des hypothetischen Derivates im Rahmen von Cashflow Hedges wurden zahlreiche Kommentare eingereicht.
Das IASB hat beschlossen, den Empfehlungen des IASB Staff zu folgen. Nun wird der FX Basis Spread als Sicherungskosten (cost of hedging) angesehen. Die bestehenden Ausnahmen zum Zeitwert der Optionen und zur Zinskomponente eines Terminkontraktes werden um den Fremdwährungs-Basis Spread eines Fremdwährungsswaps erweitert. Dadurch wird eine Erfassung im Sonstigen Ergebnis (OCI) ermöglicht. Der Standard wird dementsprechend angepasst und die Erfassung im OCI konkretisiert. Es wird diesbezüglich kein neuer Standardentwurf vorgestellt.
Am 23. Januar 2013 hat das IFRS Interpretation Committee (IFRS IC) die Auswirkungen der European Market Infrastructure Regulation (EMIR-Verordnung) auf die Rechnungslegung beraten.
Durch die EMIR-Verordnung sollen standardisierte Over-the-Counter-Derivate (OTC-Derivate), wie z.B. Zinsswaps, zukünftig über einen zentralen Kontrahenten (Central Counterparty, CCP) abgewickelt werden. Werden bestehende OTC-Derivate auf die Abwicklung über eine CCP umgestellt, führt das zu einem Wechsel des Kontrahenten. Die Vertragsbeziehungen bestehen dann nicht zwischen dem Kreditinstitut und seinem Kunden sondern zwischen Kreditinstitut und CCP (Novation).
Liebe Leserinnen und Leser,
für das große Interesse an meinen Blogbeiträgen danke ich Ihnen herzlich. Ein im Hinblick auf die nationale und internationale Rechnungslegung ereignisreiches Jahr 2012 geht zu Ende. Vieles ist im Fluss. Über wichtige Ereignisse haben wir Sie regelmäßig und umfassend informiert.
Auch im Jahr 2013 wird es intensive Diskussionen und spannende Fragestellungen rund um das Thema Bilanzierung geben. Insbesondere die Entwicklung der künftigen Vorschriften zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten nach IFRS 9 (IAS 39 Replacement Projekt) durch das IASB dürfte für Finanzinstitute von großem Interesse sein. Wir erwarten im Februar 2013 einen Exposure Draft zu Impairment (IFRS 9 Phase II) und den finalen Standard zum General Hedge Accounting.
Das IASB hat im Dezember 2012 seine Beratungen zur Entwicklung neuer Regelungen zum Macro Hedge Accounting fortgesetzt und sich insbesondere mit Fremdwährungsrisiken und Rohstoffpreisrisiken auseinander gesetzt. Das IASB hat entschieden, zusätzliche Informationen aus der Praxis zu erheben. Es wurden keine vorläufigen Entscheidungen getroffen.
Am Ende der Beratung über Macro Hedge Accounting wurde der aktuelle Stand des General Hedge Accounting Review Draft angesprochen. Der Review Draft wurde zu Informationszwecken am 7. September 2012 für 90 Tage veröffentlicht (siehe Blogbeitrag vom 10. September 2012). Aufgrund der erhaltenen Kommentare hat das IASB beschlossen über die folgenden drei Themen im Januar 2013 zu beraten: