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	<title>Accounting FS</title>
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	<description>Accounting FS Blog</description>
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		<title>Finale IASB Entscheidungen zu IFRS 9 General Hedge Accounting</title>
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		<pubDate>Fri, 26 Apr 2013 11:04:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Marianne Aufdemkamp</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Das International Accounting Standards Board (IASB) hat in seinem Meeting vom 24. April 2013 über den Umfang und die Zusammenhänge der Regelungen zum Cashflow Macro Hedge Accounting mit denen des General Hedge Accounting des IFRS 9 beraten (gemäß der Frage des IASB vom Januar 2013 – siehe Blogbeitrag vom 1. Februar 2013). Gemäß der vorläufigen Entscheidung wird [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Das International Accounting Standards Board (IASB) hat in seinem Meeting vom 24. April 2013 über den Umfang und die Zusammenhänge der Regelungen zum Cashflow Macro Hedge Accounting mit denen des General Hedge Accounting des IFRS 9 beraten (gemäß der Frage des IASB vom Januar 2013 – siehe <a title="Blogbeitrag vom 1. Februar 2013" href="http://blogs.pwc.de/accounting-fs/aktuelles/nachste-schritte-in-richtung-eines-neuen-general-hedge-accounting-standards/280/" target="_blank">Blogbeitrag vom 1. Februar 2013</a>).</p>
<p>Gemäß der vorläufigen Entscheidung wird das IASB den IFRS-Anwendern bis zur Verabschiedung des künftigen Macro Hedge Accounting-Modells ein Wahlrecht zwischen der Anwendung der Hedge Accounting-Regelung des IAS 39 und der Regelungen des IFRS 9 zum Hedge Accounting ermöglichen. Dieses Wahlrecht soll als einmaliges Wahlrecht über sämtliche Sicherungsbeziehungen im Hedge Accounting bei Erstanwendung des IFRS 9 ausgeübt werden und bis zum Zeitpunkt der Finalisierung der Macro Hedge Accounting-Regelungen bestehen. Gemäß dem Arbeitsplan des IASB soll ein Discussion Paper zum Macro Hedge Accounting im zweiten bis dritten Quartal 2013 veröffentlicht werden. Ein Termin für die finalen Macro Hedge Accounting Regelungen steht noch aus. Inwiefern dieses Wahlrecht durch Kreditinstitute ausgeübt wird, bleibt abzuwarten, da einige Vereinfachungen und Erweiterungen der IFRS-9-Regelungen zum General Hedge Accounting für Kreditinstitute durchaus attraktiv sein könnten (z.B. der Wegfall des retrospektiven Effektivitätsnachweises und die Möglichkeit der Abbildung von Kreditrisiko-Sicherungsbeziehungen).</p>
<p>Auch bei Anwendung der IFRS-9-Regelungen zum General Hedge Accounting besteht weiterhin die Ausnahme für Portfolio Fair Value Hedges.</p>
<p>Die neuen im Review Draft beschriebenen Offenlegungsanforderungen bezüglich Hedge Accounting betreffen alle Sicherungsbeziehungen unabhängig davon, ob diese nach IAS 39 oder IFRS 9 abgebildet werden. Darüber hinaus bleibt die Anwendung des IFRS 9 Phase 1 Classification and Measurement und Phase 2 Impairment davon unberührt. Ergänzend wurde entschieden, dass kein Re-Exposure Draft für die Finalisierung des Review Drafts erforderlich ist und es wurde der umgehenden Finalisierung des General Hedge Accounting Standards zugestimmt. Damit bleibt eine Verabschiedung des General Hedge Accounting Standards gemäß des IASB Workplan bis Ende des dritten Quartal 2013 realistisch.</p>
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		<title>IASB veröffentlicht Impairment-Exposure Draft</title>
		<link>http://blogs.pwc.de/accounting-fs/aktuelles/iasb-veroffentlicht-impairment-exposure-draft/310/</link>
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		<pubDate>Fri, 08 Mar 2013 07:24:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Marianne Aufdemkamp</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Das IASB hat am 7. März den Exposure Draft (ED) der Regelungen zur Ermittlung und Bilanzierung der Risikovorsorge für finanzielle Vermögenswerte (Impairment) veröffentlicht. ED/2013/3 sieht ein zweistufiges Impairment vor. Danach ist für finanzielle Vermögenswerte, die bei Zugang nicht bereits credit-impaired sind, ab der erstmaligen Erfassung, der aus Sicht eines Jahres erwartete Verlust als Risikovorsorge zu bilanzieren. [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Das IASB hat am 7. März den Exposure Draft (ED) der Regelungen zur Ermittlung und Bilanzierung der Risikovorsorge für finanzielle Vermögenswerte (Impairment) veröffentlicht.</p>
<p>ED/2013/3 sieht ein zweistufiges Impairment vor. Danach ist für finanzielle Vermögenswerte, die bei Zugang nicht bereits credit-impaired sind, ab der erstmaligen Erfassung, der aus Sicht eines Jahres erwartete Verlust als Risikovorsorge zu bilanzieren. Im Falle einer deutlichen Verschlechterung der Bonität (<i>„credit deterioration“</i>) des Vertragspartners ist die Risikovorsorge GuV-wirksam auf den über die gesamte Restlaufzeit des Finanzinstruments erwarteten Verlust (lifetime expected credit losses) zu erhöhen.</p>
<p>Das IASB weicht mit dem nun veröffentlichten Exposure Draft deutlich von den voraussichtlichen Impairmentregelungen des Financial Accounting Standards Board (FASB) ab. Nach dem FASB-Entwurf sollen künftig ohne jegliche Begrenzung die zum Bilanzierungszeitpunkt erwarteten Kreditausfälle („current expected credit losses“) für finanzielle Vermögenswerte als Risikovorsorge gebildet werden.</p>
<p>Die Öffentlichkeit hat bis zum 5. Juli 2013 die Möglichkeit, den ED/2013/3 „Financial Instruments – Expected Credit Loss“ zu kommentieren.</p>
<p>&nbsp;</p>
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		<title>Entwurf zur Änderung des IAS 39 und IFRS 9 veröffentlicht</title>
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		<pubDate>Fri, 01 Mar 2013 14:59:36 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Marianne Aufdemkamp</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Seiner Entscheidung am 30. Januar 2013 folgend hat das IASB am 28. Februar 2013 einen Standardentwurf zur Änderung des IAS 39 und IFRS 9 veröffentlicht. Mit der Änderung schlägt das IASB eine Erleichterung bei den Vorschriften zur Beendigung des Hedge Accounting vor. Danach führen durch gesetzliche oder vertragliche Vorgaben erforderliche Vertragsänderungen bei Derivaten, wie der Wechsel auf [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Seiner Entscheidung am 30. Januar 2013 folgend hat das IASB am 28. Februar 2013 einen Standardentwurf zur Änderung des IAS 39 und IFRS 9 veröffentlicht. Mit der Änderung schlägt das IASB eine Erleichterung bei den Vorschriften zur Beendigung des Hedge Accounting vor. Danach führen durch gesetzliche oder vertragliche Vorgaben erforderliche Vertragsänderungen bei Derivaten, wie der Wechsel auf eine zentrale Clearingstelle, nicht zur Beendigung der Sicherungsbeziehung nach IAS 39 bzw. IFRS 9.</p>
<p>Die Änderungen sind auf die gesetzliche Einführung der Clearingpflicht von OTC-Derivaten zurückzuführen (European Market Infrastructure Regulation (EMIR-Verordnung) für OTC-Derivate, siehe <a title="Blogbeitrag vom 1. Februar 2013" href="http://blogs.pwc.de/accounting-fs/aktuelles/nachste-schritte-in-richtung-eines-neuen-general-hedge-accounting-standards/280/">Blogbeitrag vom 1. Februar 2013</a>). Die Clearingpflicht erfordert für neu abgeschlossene aber auch bestimmte bestehende Derivate eine Parteienauswechslung auf die zentrale Clearingstelle (zentraler Kontrahent (CCP)). Diese Vertragsänderung hat nach Ansicht des IASB gemäß IAS 39 den Abgang des bestehenden (Sicherungs-)Derivats zur Folge und damit auch die Beendigung der Sicherungsbeziehung. Durch das Beenden des Hedge Accounting und die Neudesignation des nun gegenüber dem zentralen Kontrahenten gehaltenen Derivats als Sicherungsinstrument könnte es jedoch zu größeren Ineffektivitäten im Vergleich zur zuvor bestehenden Sicherungsbeziehung kommen, sofern das neue Derivat im Zeitpunkt der Neudesignation einen Fair Value ungleich Null aufweist.</p>
<p>Die vorgeschlagenen Regelungen des Entwurfs sehen vor, dass allein ein durch gesetzliche oder aufsichtsrechtliche Anforderungen erforderlicher Wechsel der Vertragspartei eines Sicherungsinstruments zu einem zentralen Kontrahenten (einschließlich der damit verbundenen Änderungen der Sicherheiten und der Verrechnungsvereinbarungen bzw. Vereinbarung von CCP-Gebühren) keine Beendigung des Hedge Accounting auslöst.</p>
<p>Der Standardentwurf wird nur für 30 Tage anstatt der üblichen 120 Tage zur Kommentierung offen sein.</p>
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		<title>FASB veröffentlicht ED zu Classification &amp; Measurement – Keine vollständige Konvergenz zu den entsprechenden IASB-Regelungen</title>
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		<pubDate>Tue, 26 Feb 2013 19:08:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Marianne Aufdemkamp</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Am 14. Februar 2013 hat der US Standardsetter Financial Accounting Standards Board (FASB) einen Exposure Draft (ED) zur Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten veröffentlicht. Es handelt sich dabei um das Gegenstück zu dem im Oktober 2010 vom IASB veröffentlichten IFRS 9 sowie dem im November 2012 veröffentlichten ED/2012/4 „Limited Amendments to IFRS 9“ (siehe [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Am 14. Februar 2013 hat der US Standardsetter Financial Accounting Standards Board (FASB) einen Exposure Draft (ED) zur Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten veröffentlicht. Es handelt sich dabei um das Gegenstück zu dem im Oktober 2010 vom IASB veröffentlichten IFRS 9 sowie dem im November 2012 veröffentlichten ED/2012/4 „Limited Amendments to IFRS 9“ (<a title="Blogbeitrag 29. November 2012" href="http://blogs.pwc.de/accounting-fs/aktuelles/iasb-veroffentlicht-neuen-exposure-draft-zu-ifrs-9-phase-1/245/" target="_blank">siehe mein Blog vom 29. November 2012</a>).</p>
<p>Als positives Ergebnis der Konvergenzbemühungen beider Standardsetter sind die in vielen Bereichen einander angeglichenen Regelungen zu nennen. So sehen beide Regelungswerke als grundlegendes Prinzip der Klassifizierung eine Abhängigkeit von den vertraglichen Cashflows des Finanzinstruments und dem zugrundeliegenden Geschäftsmodell vor. Dies sollte insbesondere für finanzielle Schuldtitel zu einer vergleichbaren Bilanzierung führen. Aufgrund abweichender Formulierungen und Anwendungsleitlinien (Application Guidance) sind Unterschiede in der Anwendung der Regelungen jedoch nicht auszuschließen.</p>
<p>Zudem bestehen vereinzelt Regelungsunterschiede zwischen den beiden Entwürfen. Dies betrifft vor allem den Anwendungsbereich der Fair Value Option, die Kategorisierung und Bewertung von Eigenkapitalinstrumenten sowie die Umgliederung (Recycling) der auf Änderungen des eigenen Kreditrisikos zurückzuführenden Fair-Value-Änderungen von finanziellen Verpflichtungen, für die die Fair Value Option angewendet wurde.</p>
<p>Die Kommentierungsfrist für den vom FASB veröffentlichten ED endet am 15. Mai 2013 während die Kommentierungsfrist für den vom IASB veröffentlichten ED bereits am 28. März 2013 abläuft.</p>
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		<title>Diskussionen zum Re-Exposure Draft zur Bilanzierung von Versicherungsverträgen weitgehend abgeschlossen</title>
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		<pubDate>Mon, 04 Feb 2013 09:43:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Marianne Aufdemkamp</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Das International Accounting Standards Board (IASB) hat in seinem Meeting vom 29. – 31. Januar 2013 mehrere Aspekte der Bilanzierung von Versicherungsverträgen besprochen und diskutiert. Nach den vorläufigen Entscheidungen des IASB sowie des FASB soll das Verteilungsmuster der Erträge in der GuV immer dann prospektiv angepasst werden, wenn die Verteilung der erwarteten Schäden sich ändert. Zusätzlich [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Das International Accounting Standards Board (IASB) hat in seinem Meeting vom 29. – 31. Januar 2013 mehrere Aspekte der Bilanzierung von Versicherungsverträgen besprochen und diskutiert. Nach den vorläufigen Entscheidungen des IASB sowie des FASB soll das Verteilungsmuster der Erträge in der GuV immer dann prospektiv angepasst werden, wenn die Verteilung der erwarteten Schäden sich ändert.</p>
<p>Zusätzlich wurden die beabsichtigten Übergangsvorschriften zur Erstanwendung des künftigen Standards diskutiert. Hierbei hat das IASB entschieden, dass grundsätzlich eine retrospektive Erstanwendung vorgesehen ist. Es wird allerdings die Vereinfachung geben, dass die Risikomarge zu den Erkenntnissen im Erstanwendungszeitpunkt geschätzt wird und somit keine vollständig retrospektive Anwendung notwendig ist.</p>
<p>Letztendlich hat das IASB mit diesen Entscheidungen alle wesentlichen Teilbereiche abgeschlossen, sodass beim nächsten IASB-Meeting im Februar bereits über die Länge der Kommentierungsfrist entschieden werden soll. Eine Veröffentlichung des Re-Exposure Drafts im 2. Quartal 2013 wird damit immer wahrscheinlicher.</p>
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		<title>EMIR-Verordnung führt zu einer gezielten Änderung des IAS 39/IFRS 9</title>
		<link>http://blogs.pwc.de/accounting-fs/allgemein/emir-verordnung-fuhrt-zu-einer-gezielten-anderung-des-ias-39ifrs-9/284/</link>
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		<pubDate>Fri, 01 Feb 2013 10:39:56 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Marianne Aufdemkamp</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Am 30. Januar 2013 hat das IASB über die Empfehlungen des IFRS Interpretations Committee (IFRS IC) bezüglich der Auswirkungen der European Market Infrastructure Regulation (EMIR)-Verordnung auf die Rechnungslegung beraten. Das IASB ist den Empfehlungen des IFRS IC gefolgt (siehe Blogbeitrag vom 25. Januar 2013). IAS 39/IFRS 9 soll so geändert werden, dass eine durch gesetzliche, aufsichtsrechtliche oder ähnliche [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Am 30. Januar 2013 hat das IASB über die Empfehlungen des IFRS Interpretations Committee (IFRS IC) bezüglich der Auswirkungen der European Market Infrastructure Regulation (EMIR)-Verordnung auf die Rechnungslegung beraten. Das IASB ist den Empfehlungen des IFRS IC gefolgt (<a title="Auswirkung der EMIR-Verordnung auf die IFRS Bilanzierung" href="http://blogs.pwc.de/accounting-fs/allgemein/auswirkung-der-emir-verordnung-auf-die-ifrs-bilanzierung/274/">siehe Blogbeitrag vom 25. Januar 2013</a>).</p>
<p>IAS 39/IFRS 9 soll so geändert werden, dass eine durch gesetzliche, aufsichtsrechtliche oder ähnliche Änderungen verursachte Novation von Sicherungsinstrumenten zu keiner Auflösung von bilanziellen Sicherungsbeziehungen führt, solange die ursprünglichen Kontrahenten von der Änderung gleichermaßen betroffen sind und sich ausschließlich die Kontrahenten ändern.</p>
<p>Ein Entwurf für die Änderung des Standards wird vom IASB Staff erarbeitet und wahrscheinlich nur für 30 Tage anstatt der üblichen 120 Tage zur Kommentierung offen sein, da die Praxis schon durch den Dodd-Frank-Act betroffen ist.</p>
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		<title>Nächste Schritte in Richtung eines neuen General Hedge Accounting Standards</title>
		<link>http://blogs.pwc.de/accounting-fs/aktuelles/nachste-schritte-in-richtung-eines-neuen-general-hedge-accounting-standards/280/</link>
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		<pubDate>Fri, 01 Feb 2013 10:27:51 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Marianne Aufdemkamp</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Fremdwährungs-Basis-Spread]]></category>
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		<category><![CDATA[Zinsänderungsrisiken]]></category>

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		<description><![CDATA[Das International Accounting Standards Board (IASB) hat die Beratungen zur Neuregelung der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen (Hedge Accounting) am Mittwoch, den 30.01.2013, fortgeführt und die eingereichten Kommentare zum Review Draft diskutiert (siehe Blogbeitrag vom 20. Dezember 2012). Insbesondere zum Verbot der Einbeziehung des Fremdwährungs-Basis Spread bei der Bestimmung des hypothetischen Derivates im Rahmen von Cashflow Hedges [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Das International Accounting Standards Board (IASB) hat die Beratungen zur Neuregelung der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen (Hedge Accounting) am Mittwoch, den 30.01.2013, fortgeführt und die eingereichten Kommentare zum Review Draft diskutiert (<a title="Neuigkeiten zum Review Draft zu General Hedge Accounting" href="http://blogs.pwc.de/accounting-fs/aktuelles/neuigkeiten-zu-dem-review-draft-zu-general-hedge-accounting/257/">siehe Blogbeitrag vom 20. Dezember 2012</a>).</p>
<p>Insbesondere zum Verbot der Einbeziehung des Fremdwährungs-Basis Spread bei der Bestimmung des hypothetischen Derivates im Rahmen von Cashflow Hedges wurden zahlreiche Kommentare eingereicht.</p>
<p>Das IASB hat beschlossen, den Empfehlungen des IASB Staff zu folgen. Nun wird der FX Basis Spread als Sicherungskosten (cost of hedging) angesehen. Die bestehenden Ausnahmen zum Zeitwert der Optionen und zur Zinskomponente eines Terminkontraktes werden um den Fremdwährungs-Basis Spread eines Fremdwährungsswaps erweitert. Dadurch wird eine Erfassung im Sonstigen Ergebnis (OCI) ermöglicht. Der Standard wird dementsprechend angepasst und die Erfassung im OCI konkretisiert. Es wird diesbezüglich kein neuer Standardentwurf vorgestellt.</p>
<p>Der IASB hat den IASB Staff beauftragt, folgende Klarstellungen im Review Draft vorzunehmen:</p>
<ul>
<li>Die Designation einer Sicherungsbeziehung nach IFRS 9 ist zulässig, wenn sie mit dem Risikomanagement konsistent ist (<i>directionally consistent</i>). Die Designation muss nicht vollständig mit dem Risikomanagement übereinstimmen. „<em>d</em><i>irectionally consistent</i><i>“</i> ist ein neuer Begriff, was neue Interpretation hervorruft. Es bleibt abzuwarten, ob die bestehenden Sicherungsbeziehungen gemäß IAS 39 nach IFRS 9 übernommen werden können.</li>
<li>Ein Beispiel soll darstellen, wann eine Sicherungsbeziehung aufzulösen ist.</li>
<li>In der Basis for Conclusions soll auch ergänzt werden, dass die Implementation Guidance aus IAS 39 nicht übernommen wird. Das bedeutet allerdings nicht, dass diese zukünftig nicht gelten soll.</li>
</ul>
<p>Abschließend wurde der Anwendungsbereich des Review Draft diskutiert. Grundlage der Diskussion sind die heute unter IAS 39 designierten Cash Flow Hedge-Sicherungsbeziehungen auf Macro-Ebene für Zinsrisiken. In den an das IASB gerichteten Kommentaren, wurde insbesondere die Frage gestellt, ob die im Review Draft vorgesehene Ausnahme für Fair Value Hedges von Zinsrisiken auf Portfolioebene auch für Macro Cash Flow Hedges anwendbar ist, so lang der finale Standard für Marco Hedge Accounting nicht abgeschlossen ist.</p>
<p>Das IASB hat festgestellt, dass weitere Analysen und Rücksprachen mit der Praxis hinsichtlich der aktuellen Sicherungsbeziehungen auf Macro-Ebene und der Auswirkung der EU-Carve-out-Version notwendig sind. Der IASB Staff soll dem IASB konkrete Vorschläge in einem nächsten Meeting (Februar oder März) vorstellen. Damit würde sich der finalen Standard für Hedge Accounting leicht verschieben.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Auswirkung der EMIR-Verordnung auf die IFRS Bilanzierung</title>
		<link>http://blogs.pwc.de/accounting-fs/allgemein/auswirkung-der-emir-verordnung-auf-die-ifrs-bilanzierung/274/</link>
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		<pubDate>Fri, 25 Jan 2013 16:16:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Marianne Aufdemkamp</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Am 23. Januar 2013 hat das IFRS Interpretation Committee (IFRS IC) die Auswirkungen der European Market Infrastructure Regulation (EMIR-Verordnung) auf die Rechnungslegung beraten. Durch die EMIR-Verordnung sollen standardisierte Over-the-Counter-Derivate (OTC-Derivate), wie z.B. Zinsswaps, zukünftig über einen zentralen Kontrahenten (Central Counterparty, CCP) abgewickelt werden. Werden bestehende OTC-Derivate auf die Abwicklung über eine CCP umgestellt, führt das zu einem [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Am 23. Januar 2013 hat das IFRS Interpretation Committee (IFRS IC) die Auswirkungen der European Market Infrastructure Regulation (EMIR-Verordnung) auf die Rechnungslegung beraten.</p>
<p>Durch die EMIR-Verordnung sollen standardisierte Over-the-Counter-Derivate (OTC-Derivate), wie z.B. Zinsswaps, zukünftig über einen zentralen Kontrahenten (Central Counterparty, CCP) abgewickelt werden. Werden bestehende OTC-Derivate auf die Abwicklung über eine CCP umgestellt, führt das zu einem Wechsel des Kontrahenten. Die Vertragsbeziehungen bestehen dann nicht zwischen dem Kreditinstitut und seinem Kunden sondern zwischen Kreditinstitut und CCP (Novation).</p>
<p>Das IFRS IC stellt Folgendes fest. Die Novation führt nach dem derzeit gültigen IAS 39 zu einem Abgang des bisherigen Derivats mit dem Kunden und dem Zugang eines neuen Derivats mit dem CCP. Wenn das ausgebuchte Derivat als Sicherungsinstrument (Hedge Accounting) designiert war, muss die Sicherungsbeziehung aufgelöst werden. Das Kreditinstitut kann eine neue Sicherungsbeziehung mit dem neuen Derivat designieren. Dies kann aber insbesondere bei Cashflow Hedges eine höhere Ineffektivität und GuV-Volatilität verursachen. Ist die Ineffektivität zu groß, ist sogar das Hedge Accounting nicht mehr möglich.</p>
<p>Um diese Effekte zu vermeiden hat das IFRS IC beschlossen, dem IASB eine gezielte Änderung des IAS 39 vorzuschlagen. IAS 39 soll voraussichtlich so geändert werden, dass allein eine durch gesetzliche oder aufsichtsrechtliche Änderung verursachte Novation von Sicherungsinstrumenten (ohne Änderungen der Höhe der Cashflows) zu keiner Auflösung von bilanziellen Sicherungsbeziehungen führt. Damit werden die nach IFRS bilanzierenden Banken den nach US GAAP bilanzierenden Banken, die von einer ähnlichen SEC-Stellungnahme unter dem Dodd-Frank Act Gebrauch machen können, gleichgestellt.</p>
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		<title>Frohe Weihnachten</title>
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		<pubDate>Fri, 21 Dec 2012 17:00:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Marianne Aufdemkamp</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[IFRS 9]]></category>

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		<description><![CDATA[Liebe Leserinnen und Leser, für das große Interesse an meinen Blogbeiträgen danke ich Ihnen herzlich. Ein im Hinblick auf die nationale und internationale Rechnungslegung ereignisreiches Jahr 2012 geht zu Ende. Vieles ist im Fluss. Über wichtige Ereignisse haben wir Sie regelmäßig und umfassend informiert. Auch im Jahr 2013 wird es intensive Diskussionen und spannende Fragestellungen rund um [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Liebe Leserinnen und Leser,</p>
<p>für das große Interesse an meinen Blogbeiträgen danke ich Ihnen herzlich. Ein im Hinblick auf die nationale und internationale Rechnungslegung ereignisreiches Jahr 2012 geht zu Ende. Vieles ist im Fluss. Über wichtige Ereignisse haben wir Sie regelmäßig und umfassend informiert.</p>
<p>Auch im Jahr 2013 wird es intensive Diskussionen und spannende Fragestellungen rund um das Thema Bilanzierung geben. Insbesondere die Entwicklung der künftigen Vorschriften zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten nach IFRS 9 (IAS 39 Replacement Projekt) durch das IASB dürfte für Finanzinstitute von großem Interesse sein. Wir erwarten im Februar 2013 einen Exposure Draft zu Impairment (IFRS 9 Phase II) und den finalen Standard zum General Hedge Accounting.</p>
<p>Weitere wichtige Entscheidungen mit Auswirkungen für nach IFRS bilanzierende Finanzinstitute stehen im Rahmen der IASB-Projekte zu Versicherungsverträgen und der Abbildung von Leasingverträgen.</p>
<p>Ich freue mich, Sie auch im Neuen Jahr über die aktuellen Themen und neuen Entwicklungen informieren zu dürfen</p>
<p>Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien ein gesegnetes Weihnachtsfest und ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2013.</p>
<p>Ihr<br />
Peter Flick</p>
<p>&nbsp;</p>
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		<title>Neuigkeiten zum Review Draft zu General Hedge Accounting</title>
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		<pubDate>Thu, 20 Dec 2012 09:51:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Marianne Aufdemkamp</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[IFRS 9]]></category>
		<category><![CDATA[Fremdwährungsrisiken]]></category>
		<category><![CDATA[General Hedge Accounting]]></category>
		<category><![CDATA[Macro Hedge Accounting]]></category>
		<category><![CDATA[Rohstoffpreisrisiken]]></category>

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		<description><![CDATA[Das IASB hat im Dezember 2012 seine Beratungen zur Entwicklung neuer Regelungen zum Macro Hedge Accounting fortgesetzt und sich insbesondere mit Fremdwährungsrisiken und Rohstoffpreisrisiken auseinander gesetzt. Das IASB hat entschieden, zusätzliche Informationen aus der Praxis zu erheben. Es wurden keine vorläufigen Entscheidungen getroffen. Am Ende der Beratung über Macro Hedge Accounting wurde der aktuelle Stand [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Das IASB hat im Dezember 2012 seine Beratungen zur Entwicklung neuer Regelungen zum Macro Hedge Accounting fortgesetzt und sich insbesondere mit Fremdwährungsrisiken und Rohstoffpreisrisiken auseinander gesetzt. Das IASB hat entschieden, zusätzliche Informationen aus der Praxis zu erheben. Es wurden keine vorläufigen Entscheidungen getroffen.</p>
<p>Am Ende der Beratung über Macro Hedge Accounting wurde der aktuelle Stand des General Hedge Accounting Review Draft angesprochen. Der Review Draft wurde zu Informationszwecken am 7. September 2012 für 90 Tage veröffentlicht (siehe <a title="Blogbeitrag vom 10. September 2012" href="http://blogs.pwc.de/accounting-fs/aktuelles/final-draft-zum-hedge-accounting-nach-ifrs-9-veroffentlicht/201/" target="_blank">Blogbeitrag vom 10. September 2012</a>). Aufgrund der erhaltenen Kommentare hat das IASB beschlossen über die folgenden drei Themen im Januar 2013 zu beraten:</p>
<ul>
<li>Anwendungsbereich des Review Draft für Macro Hedge Strategien,</li>
<li>Interaktion zwischen IAS 39 und dem Review Draft und</li>
<li>Anwendung des Review Draft für Fremdwährungsswaps.</li>
</ul>
<p>Der finale Standard zu General Hedge Accounting wird daher erst im ersten Quartal 2013 verabschiedet werden können.</p>
<p>&nbsp;</p>
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