Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) hat am 19. März 2013 den Entwurf einer Reservekraftwerksverordnung, intern “Winterverordnung” genannt, vorgelegt. Der Entwurf des BMWi konkretisiert die Ende des Jahres 2012 mit dem so genannten “Wintergesetz” in Kraft getretene EnWG-Novelle zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit in den §§ 13a – 13c EnWG.
Der Verordnungsentwurf enthält zum einen Regelungen für eine transparente Beschaffung und vertragliche Bindung von Reservekraftwerken. Darüber hinaus gestaltet er die Stilllegung systemrelevanter Kraftwerke näher aus. So sollen im Einzelfall Kraftwerksbetreiber daran gehindert werden, Anlagen stillzulegen.

