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Auf ein Watt

      Auf ein Watt

      Entwurf einer Reservekraftwerksverordnung verbessert Transparenz

      Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) hat am 19. März 2013 den Entwurf einer Reservekraftwerksverordnung, intern “Winterverordnung” genannt, vorgelegt. Der Entwurf des BMWi konkretisiert die Ende des Jahres 2012 mit dem so genannten “Wintergesetz” in Kraft getretene EnWG-Novelle zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit in den §§ 13a – 13c EnWG.

      Der Verordnungsentwurf enthält zum einen Regelungen für eine transparente Beschaffung und vertragliche Bindung von Reservekraftwerken. Darüber hinaus gestaltet er die Stilllegung systemrelevanter Kraftwerke näher aus. So sollen im Einzelfall Kraftwerksbetreiber daran gehindert werden, Anlagen stillzulegen.

      Fristen zur Übermittlung der Daten zum Erhebungsbogen nach § 19 StromNEV

      Die Netzbetreiber sind nach der Festlegung BK4-12-1656 zu den individuellen Netzentgelten nach § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV und dem Leitfaden zur Befreiungen von den Netzentgelten nach § 19 Abs. 2 Satz 2 StromNEV (Stand Dezember 2012) der Beschlusskammer 4 (BK 4) der Bundesnetzagentur (BNetzA) aufgefordert, bis zum Ende des ersten Quartals eines Jahres die entgangenen Erlöse des Vorjahres der Behörde mitzuteilen. Zudem muss hiernach die Summe der entgangenen Erlöse durch einen Wirtschaftsprüfer bestätigt werden. Eine entsprechende Vorlage zur Mitteilung wurde nunmehr am 26.03.2013 seitens der Bundesnetzagentur zur Verfügung gestellt.

      IASB bittet um Informationen zu Preisregulierungssystemen

      Das IASB hat im Zuge der Reaktivierung des Forschungsprojekts zur Bilanzierung von rate-regulated activities einen Aufruf veröffentlicht, in dem darum gebeten wird, dem IASB Beschreibungen von Systemen der Preisregulierung einzureichen. Ziel des Aufrufs ist es, tatsächliche Nachweise und Beispiele zu erhalten, die als Basis für die weitere Arbeit des IASB dienen sollen (Request for Information Rate Regulation). Es wird explizit noch nicht danach gefragt, ob Preisregulierung zu Vermögenswerten oder Schulden führen sollte. Vielmehr soll zunächst ein Bild gewonnen werden von der Vielfältigkeit der verschiedenen existierenden Preisregulierungssysteme sowie deren Gemeinsamkeiten. Alle Antworten werden auf der Website des IASB veröffentlicht.

      Verschärfte Verwaltungspraxis hinsichtlich der Bescheidung von Anträgen nach §§ 40 ff. EEG

      Am 15. November 2012 sind durch das VG Frankfurt in mehreren Verfahren Urteile zum Antragsverfahren nach §§ 40 ff. EEG ergangen. In einem der Verfahren (Az.: 1 K 1540/12 F) wurde im Wesentlichen um die Auslegung des Begriffs des „selbstständigen Unternehmensteils“ gestritten. Das VG Frankfurt lehnte die Klage des Antragsstellers ab und schloss sich im Kern der Argumentation des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) an, welches an das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen nach § 41 Abs. 5 EEG strenge Anforderungen stellt.

      In Kraft treten von IFRS-Rechnungslegungsstandards und Interpretationen beendet Hängepartie

      Kurz vor Jahresende hat die Europäische Kommission im Amtsblatt der Europäischen Union L360 vom 29. Dezember 2012 Verordnungen zur Übernahme der in der folgenden Tabelle aufgeführten internationalen Rechnungslegungsstandards und Interpretationen in das EU-Recht veröffentlicht. Sämtliche genannten Regelungen traten somit am 1. Januar 2013 (drei Tage nach ihrer Veröffentlichung) in Kraft. Damit ist eine recht langwierige Hängepartie beendet und IFRS Anwender können planen:

      Standard/Interpretation Inkrafttreten innerhalb der EU*
      IFRS 10 “Konzernabschlüsse” ab Geschäftsjahr 2014**
      IFRS 11 “Gemeinsame Vereinbarungen” ab Geschäftsjahr 2014**
      IFRS 12 “Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen” ab Geschäftsjahr 2014**

      EnWG 2012 in Kraft getreten

      Aufgrund der heutigen Verkündung im Bundesgesetzblatt treten am morgigen Tag folgende wesentliche Änderungen in Kraft:

      • § 6b hat nun einen geänderten Anwendungsbereich. U.a. gilt nun eine Pflicht zur Lageberichterstattung für vertikal integrierte Energieversorgungsunternehmen;
        rechtlich selbständige Unternehmen, die zu einer Gruppe verbundener Elektrizitäts- oder Gasunternehmen gehören und mittelbar oder unmittelbar energiespezifische Dienstleistungen erbringen
        und rechtlich selbständige Netzbetreiber sowie Betreiber von Speicheranlagen
      • § 6b Abs. 2 legt fest, dass quantitative Angaben über Geschäfte größeren Umfangs mit verbundenen oder assoziierten Unternehmen auszuweisen sind
      • § 17a)-j) regeln u.a. Haftungfälle bei der Offshore Anbindung und den Belastungsausgleich (Offshore-Umlage)