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Bankgründung FS

Kauf eines Institutes

Christina Grulke

Beim Erwerb einer bedeutenden Beteiligung an einem Kreditinstitut oder einem Finanzdienstleistungsinstitut sind verschiedene regulatorische Aspekte zu beachten. So ist das sogenannte Inhaberkontrollverfahren (Verfahren gemäß § 2c Kreditwesengesetz) durchzuführen. Das bedeutet, jeder der beabsichtigt, mittelbar oder unmittelbar 10% der Kapitalanteile an einem Institut zu erwerben, hat das Inhaberkontrollverfahren bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu durchlaufen. Wichtig ist, dass das Inhaberkontrollverfahren durch den Bewerber schon dann initiiert werden muss, wenn bereits die Absicht des Erwerbs besteht.

Im Rahmen des Inhaberkontrollverfahrens ist durch den potentiellen Erwerber eines Kreditinstituts oder Finanzdienstleistungsinstituts eine Fülle an Unterlagen bei der BaFin einzureichen. Das wichtigste Dokument ist der Geschäftsplan, der die Entwicklung des Institutes für die zukünftigen 3 Jahre in Wort und Zahl beschreibt. Ebenso sind Lebensläufe und Zuverlässigkeitserklärungen des Erwerbers bzw. der Geschäftsführer des Erwerbers einzureichen. Weitere Dokumente betreffen die Konzernstruktur des Erwerbers, außerdem sind Informationen über die Inhaber des Erwerbers zu geben.

Insoweit ist der im Rahmen des Inhaberkontrollverfahrens durch den Erwerber zu betreibende Aufwand vergleichbar mit den zu unternehmenden Anstrengungen, um eine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder zur Erbringung von Finanzdienstleistungen im Rahmen einer Neugründung zu erhalten.

Wenn es folglich um die Entscheidung Kauf oder Gründung eines Instituts geht, muss aus regulatorischer Sicht nicht notwendigerweise dem Erwerb eines Instituts der Vorrang gewährt werden. Vielmehr sollten sämtliche Umstände (z.B. organisatorischer Aufbau des zu erwerbenden Institutes sowie vorhandene Erlaubnis und beabsichtigtes Geschäft etc.) sorgfältig abgewogen werden.

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