Leasing – IASB erläutert aktuellen Diskussionstand
In seinem heutigen Webcast hat der IASB die im Juni gemeinsam mit dem FASB getroffenen vorläufigen Entscheidungen vorgestellt. Das IASB betätigte in diesem Zusammenhang, dass die Neuerwägungen seit dem letzten Leasing Exposure Draft damit abgeschlossen seien. Unabhängig davon zeichnet sich allerdings bereits jetzt ab, dass einige Mitglieder beider Boards mit einigen der getroffenen Entscheidungen, die im noch zu veröffentlichten Exposure Draft enthalten sein werden, nicht übereinstimmen. Eine Rückwirkung auf den Zeitplan des IASB zur Veröffentlichung des neuen Leasing-Standards wird hieraus jedoch nicht erwartet.
Kernpunkt der Entscheidungen ist, dass ein Leasingnehmer sämtliche Leasingverhältnisse, die eine Laufzeit von mehr als 12 Monaten haben, in der Bilanz zu erfassen hat. Dabei erfasst der Leasingnehmer einen Vermögenswert für das Nutzungsrecht und die Verbindlichkeit zur Leistung der Leasingzahlungen. Hinsichtlich der Erfassung in der Gesamtergebnisrechnung haben sich die Boards entschieden, dass es zwei Ansätze gibt – die Entscheidung welcher Ansatz anzuwenden ist, ist abhängig davon, wie der geleaste Vermögenswert genutzt wird. Für die Bilanzierung beim Leasinggeber haben sich die Boards für ein zum Leasingnehmer spiegelbildliches Vorgehen entschieden. Über die Details haben wir bereits Mitte Juni berichtet.
Offen war bisher jedoch noch die Frage, wie sieht der weitere Zeitplan des IASB aus. Im Webcast wurde heute bekräftigt, dass der neue Exposure Draft Ende November 2012 veröffentlicht werden soll und eine Kommentierungsfrist von 120 Tage haben wird. Die Präsentation zum Webcast kann auf der IASB Homepage abgerufen werden.