PwC

Real Estate

    IASB veröffentlicht überarbeitete Übergangsregelungen für IFRS 10 bis IFRS 12

    Carolin Stoek

    Der IASB hat gestern die überarbeiteten Übergangsregelungen zu IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12 veröffentlicht, die den Bilanzierenden beim Übergang auf die neuen Regelungen Vereinfachungen bringen sollen.

    Die überarbeiteten Übergangsregelungen sind entsprechend des IASB für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2013, in Übereinstimmung mit den Erstanwendungszeitpunkten des IFRS 10-12, verpflichtend anzuwenden. Für europäische Bilanzierende ist das Endorsement durch die EU-Kommission abzuwarten, jedoch kann davon ausgegangen werden, dass die überarbeiteten Regelungen zusammen mit IFRS 10-12 in europäisches Recht übernommen und in der EU ab 2014 verpflichtend (freiwillig ab 2013) anzuwenden sein werden.

    Mit der Überarbeitung hat der IASB eine Klarstellung und Konkretisierung hinsichtlich der Übergangsregelungen, insb. des IFRS 10, vorgenommen und darüber hinaus auch zusätzliche Vereinfachungen für die Erstanwendung geschaffen. Zentraler Punkt der Anpassung ist die Beschränkung der Angabepflicht zu angepassten Vorjahreszahlen auf lediglich die der Erstanwendung direkt vorangehende Vergleichsperiode, was insbesondere für Unternehmen mit SEC-Filing von Bedeutung ist. Hieraus ergibt sich aber keine Einschränkung hinsichtlich einer grundsätzlich retrospektiven Anwendung des IFRS 10, insofern wird die Bedeutung für die Immobilienwirtschaft eher gering sein.

    Anders verhält es sich mit den Änderungen der Übergangsregelungen des IFRS 12. Diese dürften – vor dem Hintergrund der immer noch anhaltenden Diskussion, ob Immobilienobjektgesellschaften strukturierte Unternehmen i.S.d. IFRS 12 sind – von größerer Bedeutung für die Immobilienwirtschaft und die die Immobilienobjektgesellschaften finanzierenden Banken sein. Aufgrund des Feedbacks der Bilanzierenden hat das IASB, die Pflicht zur Angabe von Vorjahresvergleichsinformationen zu nicht konsolidierten strukturierten Unternehmen bei der erstmaligen Anwendung des IFRS 12 gestrichen.  Damit reduziert sich für viele Unternehmen mit Sitz in Europa der Druck, den Umfang der strukturierten Unternehmen bereits zum Jahresende 2012 bestimmen zu müssen, um sicherzustellen, dass bei erstmaliger Anwendung des Standards die erforderlichen Vergleichsdaten auch vorliegen.

    Mehr dazu? IASB amends transition guidance in IFRSs 10, 11 and 12 (pdf, 97kb)