In seinem Juni-Meeting hat der IASB wieder einmal die Zukunft der Leasingbilanzierung diskutiert. Die Ergebnisse und vorläufigen Entscheidungen des IASB geben Grund zur Hoffnung, dass doch noch ein finaler Standard veröffentlicht wird. Aber noch heißt es ein wenig Geduld haben.
Der IASB hat in seinem Meeting sowohl die Leasinggeber- als auch die Leasingnehmer-Bilanzierung diskutiert. Die Ergebnisse der Diskussion lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Leasingnehmer-Bilanzierung
- Der IASB schlägt zwei Vorgehensweisen zur Ergebniserfassung von Leasingverträgen mit einer Laufzeit von über 12 Monaten vor: front-loading-Approach vs. straight-line-Approach.
- Zur Abgrenzung, wann welche Methode anzuwenden sein wird, wird der IASB noch detailliertere Kriterien entwickeln.
- In diesem Zusammenhang hat der IASB auch diskutiert, ob ggf. die Art des Leasinggegenstandes einen Unterschied hinsichtlich der Ergebniserfassung macht. In diesem Zusammenhang wurde festgestellt, dass die Ergebniserfassung für die Vermietung einer Immobilie dem straight-line-Approach folgen sollte; hiervon ausgenommen sind die Leasing-Verträge, die über einen wesentlichen Teil der wirtschaftlichen Nutzungsdauer abgeschlossen wurden.
Leasinggeber-Bilanzierung
- Der IASB hat vorläufig entschieden, dass die Kriterien, die ein Leasinggeber anzuwenden hat, um zu entscheiden, welche Bilanzierungsmethode sachgerecht für den Leasingvertrag ist, symmetrisch zu denen sein sollen, die die Leasingnehmer anwenden, um die Methode der Ergebniserfassung zu bestimmen.
- Mit dieser Entscheidung ist aber auch die Ausnahme für Investment-Properties nicht mehr länger im Gespräch.
Wie geht es weiter?
Der IASB plant eine Fortsetzung der Diskussion im Juli und hat das Ziel fest im Auge, noch in 2012 ein Exposure Draft zu veröffentlichen. Den finalen Standard werden wir jedoch nicht vor 2013 sehen. Eine Entscheidung hinsichtlich des Erstanwendungszeitpunktes ist noch nicht gefallen.
Mehr dazu: IASB/FASB leasing redeliberations – June 2012 (pdf 97kb)