Mit Erlass des Föderalen Steuerdienstes N MMB-7-6/111@ vom 27. Februar 2012 wird in Russland das Verfahren der Herausgabe von Informationen aus dem Einheitlichen Staatlichen Register der Steuerzahler durch Steuerbehörden an Dritte neu geregelt. Dieses Register beinhaltet Angaben über die steuerliche Anmeldung juristischer sowie natürlicher Personen in Russland, unter anderem etwa die steuerliche Identifikationsnummer (INN-Steuernummer), die zuständige Steuerbehörde, die genaue Bezeichnung der juristischen bzw. natürlichen Person und die Registrierungsnummer. Das Register führt der Föderale Steuerdienst.
Im Einzelnen regelt das neue Verfahren, welche Informationen an juristische und natürliche Personen, an andere Behörden sowie sonstige Personen (z.B. Notare) herausgegeben werden dürfen. So können juristische und natürliche Personen allumfassende Auskünfte über sich selbst erhalten. Die Auskünfte über Dritte sind jedoch auf die INN (Steueridentifikationsnummer) und KPP (Kennziffer über den Grund der Eintragung ins Steuerzahlerregister) beschränkt.
Es ist nunmehr möglich, einen Antrag bei jeder beliebigen Steuerbehörde einzureichen, um die benötigten Informationen zu erhalten. Dies stellt eine Vereinfachung dar, da diese Anträge vormals bei der jeweils zuständigen Steuerbehörde eingereicht werden mussten. Der entsprechende Antrag kann auch online eingereicht werden, bedarf hierbei jedoch einer elektronischen Signatur.
Des Weiteren regelt das neue Verfahren eine Frist für die Erteilung der Auskunft von maximal fünf Arbeitstagen ab Eingang des entsprechenden Antrags. Ebenso stellt der Erlass klar, dass die Steueridentifikationsnummern natürlicher Personen auf der offiziellen Internetseite des Föderalen Steuerdienstes veröffentlicht werden. Im Übrigen sind dem Erlass Muster für die Auszüge aus dem Steuerzahlerregister beigefügt.








