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Russland-News

    Neuregelung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs in Russland


    Die russische Zentralbank hat eine neue Verordnung zur Neuregelung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs in Russland erlassen. Mit Inkrafttreten dieser Verordnung Nr. 383-P der Russischen Zentralbank vom 19. Juni 2012 werden zwei bislang maßgebliche Rechtsakte über den bargeldlosen Zahlungsverkehr juristischer Personen (Verordnung der russischen Zentralbank Nr. 2-P vom 3. Oktober 2002) sowie natürlicher Personen (Verordnung der russischen Zentralbank Nr. 222-P vom 1. April 2003) obsolet.

    Die Vorschriften der beiden Verordnungen (Nr. 2-P und Nr. 222-P) boten den Banken keine hinreichende Flexibilität bei der Durchführung des Zahlungsverkehrs für ihre Kunden. Dies erschwerte es den Banken, ihren Kunden auf deren Bedürfnisse zugeschnittene Produkte anzubieten. Somit stellt die neue Verordnung eine langerwartete Weiterentwicklung im Bereich des bargeldlosen Zahlungsverkehrs dar.

    Die neue Verordnung beinhaltet eine Vielzahl von Neuerungen bezüglich des Geldtransfers in Rubel durch Banken in Russland und gilt sowohl für juristische als auch für natürliche Personen. Im Einzelnen wird etwa:

    • Banken nun mehr Handlungsspielraum hinsichtlich der Nutzung des elektronischen Dokumentenaustausches zur Durchführung des Zahlungsverkehrs eingeräumt, während die Verordnung Nr. 2-P grundsätzlich noch den Zahlungsverkehr unter Verwendung von Dokumenten in Papierform vorsah;
    • Banken nun das Recht eingeräumt, mit Zustimmung des Kunden eigenständig in dessen Namen Aufträge, insbesondere regelmäßige Daueraufträge zu veranlassen;
    • Banken in bestimmten Fällen ermöglicht, eigene Vorschriften auszuarbeiten, um den Kunden bessere Cash-Management- und Cash-Pooling-Produkte anzubieten;
    • Banken mehr Flexibilität hinsichtlich der Form der Dokumente für den Zahlungsverkehr eingeräumt, z.B. bei Zahlungsaufträgen. So sind etwa die Anforderungen an die Formulare milder geregelt als zuvor, die Größe der Felder in den Zahlungsformularen ist z.B. nicht mehr vorgegeben.

    Eine Vielzahl der neuen Regelungen ist technischer Natur und befasst sich mit der Organisation der operativen Arbeit von Banken.

    Die neue Verordnung Nr. 383-P ist zum größten Teil bereits in Kraft getreten. Lediglich einzelne Vorschriften sollen erst zum 1. Januar bzw. 1. April 2013 in Kraft treten.