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    Investitionen in das Leningrader Gebiet


    Mit dem Gesetz des Leningrader Gebiets Nr. 65-oz vom 19. Juli 2012 sollen Unternehmen dazu animiert werden, vermehrt Investitionen in die Wirtschaft des Leningrader Gebiets zu tätigen.

    Das Gesetz sieht einen reduzierten Gewinnsteuersatz (in Höhe von 13,5%) für Unternehmen vor, die mindestens eine Milliarde Rubel im Leningrader Gebiet investieren. Diese Ermäßigung gilt für den regionalen Anteil der Gewinnsteuer in Höhe von 18%, der in den Haushalt des Leningrader Gebiets fließt. Der föderale Anteil der Gewinnsteuer in Höhe von 2% bleibt unberührt, sodass der Gesamtsteuersatz für die Gewinnsteuer insgesamt 15,5% statt 20% beträgt. Dieser ermäßigte Steuersatz ist an folgende Anforderungen gebunden:

    • Der niedrigere Steuersatz gilt für Unternehmen, die wirtschaftliche Tätigkeiten gemäß Abschnitt D “Verarbeitendes Gewerbe” der russischen Klassifikation der Wirtschaftszweige ausüben;
    • Diese Unternehmen müssen gewinnsteuerpflichtig sein und die Gewinnsteuer muss in den Haushalt des Leningrader Gebiets fließen;
    • Die Unternehmen müssen ab dem 1. Januar 2012 während drei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren Investitionen im Leningrader Gebiet in Höhe von mindestens einer Milliarde Rubel tätigen.

    Das Recht auf den ermäßigten Steuersatz gilt ab dem ersten Tag des ersten Monats des Kalenderjahres, das auf das Jahr folgt, in dem mindestens eine Milliarde Rubel investiert wurden. Es gilt für einen Zeitraum von 5 Steuerperioden (Kalenderjahren).