Der Bundestag hat am 17. Mai 2013 einen Gesetzentwurf beschlossen, der die Bedeutung des Risikomanagements von deutschen Versicherungsunternehmen und -gruppen weiter hervorhebt. Die Änderungen sind Bestandteil des Entwurfes eines sog. “Gesetzes zur Abschirmung von Risiken und zur Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Finanzgruppen”, vgl. Blogbeitrag vom 15. Februar 2013.
Solvency II Blog
Ab sofort bieten wir mit der Solvency II-App Erläuterungen zu Solvency II in strukturierter Form auch über das iPad an. Auf Grundlage der Struktur des Solvency II-Posters erläutert die Solvency II-App die zukünftigen Anforderungen an Erst- und Rückversicherungsunternehmen und Versicherungsgruppen in übersichtlicher Form.
Durch interaktives Navigieren lassen sich dabei gezielt Erläuterungen und Hintergrundinformationen abrufen und die Zusammenhänge der Anforderungen aufzeigen.
Die Solvency II-App von PwC ist im App Store ab sofort kostenfrei erhältlich. Über den folgenden Link gelangen Sie direkt zur Solvency II-App:
„Solvency II“ von PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Das Solvency II-Poster ist in aktualisierter Auflage erhältlich. Das Poster gibt Ihnen einen übergreifenden Blick auf Solvency II. Es ist nach dem Matroschka-Prinzip („Wie die Puppe in der Puppe“) aufgebaut, sodass von Veröffentlichungen und aufsichtsrechtlichem Meldewesen – sozusagen der äußeren Hülle – über Prozesse, Kontrollen, Daten und IT sowie Governance und den risikostrategischen Rahmen bis hin zum Kern des Geschäfts, den Kapitalanforderungen und der Ermittlung der Eigenmittel auf Basis der Solvabilitätsübersicht, alle Bereiche dargestellt sind.
Das Solvency II-Poster kann kostenfrei unter hier in den Formaten A0 oder A1 bestellt werden
Des Weiteren wird es in Kürze auch eine englische Version unseres Posters geben.
EIOPA möchte die frühzeitige Vorbereitung der nationalen Aufsichtsbehörden und der Versicherungsbranche auf Solvency II mit Hilfe der Veröffentlichung von Leitlinien (sog. „Guidelines“) einleiten. Am 27. März 2013 startete EIOPA in diesem Zusammenhang ein öffentliches Konsultationsverfahren, in welchem die Ausgestaltung der Guidelines konsultiert werden soll. Adressaten der Guidelines sind die nationalen Aufsichtsbehörden und betreffen deren Vorbereitung auf die Anforderungen von Solvency II.
Die Guidelines folgen dem bereits im Dezember 2012 veröffentlichten Meinungspapier von EIOPA (vgl. Blog vom 21.12.2012), wonach die nationalen Aufsichtsbehörden bereits ab dem 1. Januar 2014 sicherstellen sollen, dass ausgewählte Anforderungen von Solvency II, die durch die Guidelines abgedeckt werden, in einer Vorbereitungsphase durch die (Rück-)Versicherungsunternehmen und -gruppen umgesetzt werden.
Mit Solvency II werden die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Lebens-, Nichtlebens- und Rückversicherungsunternehmen sowie Versicherungsgruppen, die in einem Mitgliedstaat der EU niedergelassen sind, neu geregelt und an Risiko- und ökonomischen Beurteilungsmaßstäben ausgerichtet.
Seit Anfang 2012 rücken nun auch die Einrichtungen betrieblicher Altersvorsorge (EbAV) stärker in das Blickfeld der europäischen Aufsicht. EbAV sollen zwar nicht direkt dem Regelungsbereich der Solvency II-Rahmenrichtlinie (2009/138/EC) unterworfen werden. Allerdings zeigen die aktuellen Diskussionen, dass nach Willen der EU-Kommission und von EIOPA (Europäische Aufsicht für das Pensions- und Versicherungswesen) die wichtigsten Solvency II-Inhalte auch auf die EbAV übertragen werden sollen. In Deutschland sind davon in erster Linie regulierte und Wettbewerbspensionskassen sowie Pensionsfonds unmittelbar betroffen.
Bis voraussichtlich Ende März 2013 werden viele europäische Versicherer zu Testzwecken insgesamt 13 volle Sovabilitätsübersichten im Rahmen der Auswirkungsstudie zur Bewertung langfristiger Garantien – kurz LTGA – aufstellen. Für jedes Szenario ist das jeweils benötigte Solvenzkapital zu berechnen. Dies erweist sich als äußerst ressourcen- und zeitaufwändig und technisch anspruchsvoll. Zwar ist die Teilnahme an der Auswirkungsstudie laut EIOPA zunächst freiwillig, dennoch wählen einige nationale Aufsichten vorab eine gezielte Auswahl an Versicherern, um der Anforderung, eine möglichst angemessene Repräsentation des lokalen Versicherungsmarktes zu gewährleisten, gerecht zu werden. Auch der GDV hat seine Mitglieder zur Teilnahme aufgefordert.
Das Bundesfinanzministerium hat in einem Grundsatzpapier vom 6.2.2013 sein Verständnis über einen “Neuen Ordnungsrahmen für die Finanzmärkte” festgelegt. Unter der Leitlinie “Der Haftung wieder Geltung verschaffen” positioniert sich die Bundesregierung für höhere Eigenkapitalanforderungen, die an der Risikoübernahme ausgerichtet sind. Dabei wir ein schrittweises Einführen von Solvency II ab 2014 (ggf. auf nationaler Ebene) befürwortet. Daneben soll die Strafbarkeit von Versicherungsvorständen durch eine Änderung des VAG erhöht werden, wenn die Erfüllbarkeit von Versicherungsverträgen gefährdet ist (vgl. “Entwurf eines Gesetzes zur Abschirmung von Risiken und zur Planung und Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten”).
Die Bundesregierung hat am 6. Februar 2013 einen Gesetzentwurf vorgelegt, der mit einem neu entworfenen Finanzkonglomerate-Aufsichtsgesetz (FKAG) erstmals ein eigenes branchenübergreifendes Regelwerk für die Beaufsichtigung deutscher Finanzkonglomerate schaffen soll.
Bislang wurden die europäischen Regelungen der Finanzkonglomerate-Richtlinie aus dem Jahr 2002 sowohl im KWG als auch im VAG umgesetzt (sog. FICOD). Diese Anforderungen wurden Ende 2011 mit der sog. FICOD1-Richtlinie geändert und sind verpflichtend bis spätestens 10. Juni 2013 in die nationalen Gesetze umzusetzen. Der Gesetzentwurf nimmt diese Änderungen zum Anlass in Deutschland ein eigenständiges FKAG einzuführen.
Im Wesentlichen sollen mit dem FKAG folgende Anforderungen an deutsche Finanzkonglomerate neu geregelt werden:
Nach Verabschiedung des Terms of Reference für das Impact Assessment durch die Trilog-Parteien (Europäisches Parlament, Europäischer Rat und Europäische Kommission) im Dezember 2012 (siehe Beitrag vom 20.12.2012) hat am 28. Januar 2013 die europäische Versicherungsaufsichtsbehörde EIOPA (European Insurance and Occupational Pensions Authority) den Start der europaweiten technischen Auswirkungsstudie zur Bewertung langfristiger Garantien (LTGA) verkündet und die notwendigen technischen Dokumente auf ihrer Homepage bereitgestellt. Binnen der neunwöchigen Testphase sollen die teilnehmenden Versicherer nun verschiedene Methoden zur Bewertung langfristiger Garantien testen, um valide Aussagen über einen möglichen Einfluss der Bewertungsmaßnahmen auf Versicherungsnehmer und Bezugsberechtigte, Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen, Aufsichtsbehörden sowie das europäische Finanzsystem als Ganzes treffen zu können.
Das IAIS (International Association of Insurance Supervisors) arbeitet zurzeit an einem Konzept zur Identifizierung von sog. G-SII (Global Systematically Important Insurers) sowie an sog. “policy measures”, die das Ziel haben, die Wahrscheinlichkeit eines Zusammenbruchs eines G-SIIs zu verringern sowie die Anreize für Nicht-G-SIIs zu reduzieren, ein G-SII zu werden. Dies wird dazu führen, dass bestimmte Aktivitäten von Versicherungsgruppen, die zu einem hohen Scoring in dem indikatorbasierten Ansatz führen, an Attraktivität verlieren. Im April 2013 soll eine erste Übersicht der identifizierten G-SIIs veröffentlicht werden.