DPR veröffentlicht Prüfungsschwerpunkte 2021

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Die DPR hat die von der ESMA bereits angekündigten einheitlichen europäischen Schwerpunkte übernommen und um zwei nationale Prüfungsschwerpunkte ergänzt.
Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat die gemeinsamen Prüfungsschwerpunkte der europäischen Enforcer für die Jahresfinanzberichte 2020 veröffentlicht (ESMA Prüfungsschwerpunkte). Weitere nationale Schwerpunkte sind von der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) Anfang November auf der Veranstaltung des Deutschen Aktieninstituts (DAI) zu erwarten. Die DPR wird ungeachtet der aktuellen Neuregelung des Enforcements für die Jahresfinanzberichte 2020 auf der ersten Stufe zuständig sein.
Die Prüfungsschwerpunkte 2020 spiegeln die Notwendigkeit wider, angemessene Transparenz hinsichtlich der Folgen der COVID-19-Pandemie zu schaffen. Die festgelegten Schwerpunkte sind daher:
Zudem wurden gemeinsame Schwerpunkte in Bezug auf die nicht-finanzielle Erklärung für das Jahr 2020 festgelegt. Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung prüft allerdings hinsichtlich der nicht-finanziellen Erklärung lediglich, ob diese gemacht wurde und wertet ansonsten die Informationen kritisch im Hinblick auf Anhaltspunkte für ihre Prüfung aus. Ansatzpunkte dürften hier die Auswirkungen der COVID-19 Pandemie als auch die Risiken des Klimawandels bieten, die von der ESMA als gemeinsame nicht-finanzielle Schwerpunkte genannt werden.
Ferner hat die ESMA Überlegungen zur Anwendung der ESMA-Richtlinien über alternative Leistungskennzahlen (APM) in Bezug auf COVID-19 angestellt. Schließlich hebt die ESMA hervor, dass es nach wie vor wichtig ist, die Verhandlungen über den Brexit zu verfolgen. Es ist offenzulegen, welche Auswirkungen sich daraus auf die Aktivitäten der Emittenten und ihre finanziellen und nichtfinanziellen Informationen ergeben.
Angesichts des derzeitigen wirtschaftlichen Umfelds unterstreicht die ESMA außerdem die Verantwortung der Management- und Aufsichtsorgane. Die Aufsichtsfunktion von Prüfungsausschüssen ist für die Qualität der Abschlüsse bedeutend.
Die ESMA erinnert die Unternehmen daran, dass ab dem Geschäftsjahr 2020 Jahresfinanzberichte in Übereinstimmung mit dem European Single Electronic Format (ESEF) erstellt werden müssen (siehe hierzu aber der Blog-Beitrag vom 27.10.2020).