Neue IDW-Verlautbarung zu den Auswirkungen des Coronavirus auf die Rechnungslegung

Gestern hat das IDW einen neuen fachlichen Hinweis zu den Auswirkungen der Ausbreitung des Coronavirus auf die Rechnungslegung und Prüfung veröffentlicht. Er enthält Ausführungen zu am und nach dem 31. Dezember 2019 endende Berichtsperioden und ergänzt den fachlichen Hinweis des IDW zu den Auswirkungen auf Berichtsperioden, die am 31. Dezember 2019 enden.
Der neue fachliche Hinweis enthält eine Vielzahl von Ausführungen zu den Auswirkungen der Ausbreitung des Coronavirus auf Jahres- und Konzernabschlüsse nach HGB sowie (Konzern-)Lageberichte. Behandelt werden u.a. folgende Themen:
Ergänzend erfolgen zudem ausgewählte Hinweise zur IFRS-Rechnungslegung zu folgenden Themenbereichen:
Die Ausführungen sind inhaltlich grundsätzlich deckungsgleich mit unseren Newslettern zu den Auswirkungen des Coronavirus auf die Finanzberichterstattung nach HGB und IFRS für nach dem 31. Dezember 2019 endende Berichtsperioden (HGB direkt, Ausgabe 5/März 2020; IFRS für die Praxis, März 2020).