IASB veröffentlicht Änderung des IFRS 16 zur Verlängerung der Erleichterungen für COVID-19-bezogene Mietzugeständnisse

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Der IASB hat heute seine geplanten Änderungen an IFRS 16 finalisiert und ermöglicht es damit Leasingnehmern, die Erleichterungen im Zusammenhang mit der Bilanzierung Covid-19-bezogener Mietzugeständnisse zu verlängern.
Bislang können Leasingnehmer unter bestimmten Voraussetzungen eine optionale Erleichterung zur Bilanzierung derartiger Mietzugeständnisse anwenden. Eine dieser Voraussetzung ist, dass die Mietzugeständnisse Leasingzahlungen betreffen, die ursprünglich bis zum 30. Juni 2021 fällig waren. Dieser Zeitraum wird aufgrund der weiterhin anhaltenden Pandemie nun bis zum 30. Juni 2022 verlängert.
Der IASB hat gestern zu Stellungnahmen zu möglichen Inhalten seines Arbeitsplans für den Zeitraum 2022-2026 aufgerufen.
Dies ist das dritte Mal, dass der IASB die Ă–ffentlichkeit im Rahmen einer Agenda-Konsultation mit in die Erstellung und Priorisierung seines FĂĽnf-Jahres-Plans einbezieht.
In seiner März-Sitzung entschied das IASB, die Kommentierungsfrist zum Entwurf ED/2021/1 (siehe hierzu meinen Blogbeitrag vom 3. Februar 2021), um 30 Tage auf bis zum 30. Juli 2021 zu verlängern. Der Entwurf enthält neue Vorschriften für Unternehmen, die einer Preisregulierung unterliegen (sog. rate-regulated entities).
Damit bleibt Unternehmen mehr Zeit, einen möglichen Betroffenheitsgrad und Auswirkungen festzustellen und dem IASB entsprechende Rückmeldungen zu den Vorschlägen zu geben.
Der IASB hat gestern als Teil seiner Disclosure-Initiative ED/2021/3 „Disclosure Requirements in IFRS Standards – A Pilot Approach“ veröffentlicht. Darin wird ein neuer Ansatz zur Entwicklung von Angabepflichten in den IFRS vorgeschlagen.
Am 30.09.2020 hatte die IFRS Foundation ein viel beachtetes Konsultationspapier zu Sustainability Reporting veröffentlicht. Über die Inhalte des Papiers sowie über erste Ergebnisse der öffentlichen Konsultation habe ich in meinen Blogbeiträgen am 02. Oktober 2020 sowie am 05. Februar 2021 berichtet.
Letzten Freitag hat das IDW auf seiner Homepage ein viertes Update seines fachlichen Hinweises zu Zweifelsfragen zu den Auswirkungen der Ausbreitung des Coronavirus auf die Rechnungslegung und deren Prüfung Teil 3) veröffentlicht.
Ein neuer Beitrag unserer Webcast-Reihe „PwC Accounting and Reporting Talks“ ist online. Der IASB hat im November 2020 das Discussion Paper „Business Combinations under Common Control“ veröffentlicht, in dem der IASB seine vorläufigen Sichtweisen vorstellt und auf den Anwendungsbereich, die Bilanzierung sowie entsprechende Anhangangaben eingeht. Ulrike Schmitz-Renner und Christian Rave erläutern die Sichtweisen im Detail und gehen auf Hintergründe ein.
Neugierig? Dann schauen Sie rein, auf unserer Homepage oder auf YouTube, wie immer nur das Wesentliche, auf den Punkt gebracht.
Die Geschichte der Diskussion rund um die bilanzielle Abbildung der dritten Serie von gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäften der Europäischen Zentralbank (kurz GLRG III bzw. TLTRO III) wird um ein weiteres Kapitel ergänzt.
Die Ă„nderungen sind Teil der “Disclosure Initiative” des IASB. Sie sollen den Anhang von IFRS-AbschlĂĽssen “entschlacken”. Entsprechend geben die Ă„nderungen – obwohl noch nicht verpflichtend – den Unternehmen Anregungen, wie sie ihren Abschluss klarer, relevanter und auch kĂĽrzer machen können. Im FuĂźball heiĂźt es: “Jetzt liegt der Ball bei den Unternehmen!”
In seinem am 11. Februar 2021 veröffentlichten Entwurf zur Änderung des IFRS 16 schlägt der IASB vor, die Erleichterungen zur Bilanzierung von Mietzugeständnissen im Zusammenhang mit Covid-19 zu verlängern.