EU-Kommission: Überarbeitung der Regelungen zur nichtfinanziellen Berichterstattung

Am 30. Januar 2020 hat die EU-Kommission einen Fahrplan zur Überarbeitung der Regelungen zur nichtfinanziellen Berichterstattung angekündigt.
Hintergrund der geplanten Überarbeitung ist der wachsende Bedarf von Investoren und zivilgesellschaftlichen Organisationen an nichtfinanziellen Informationen, der über die bestehenden Berichterstattungspflichten hinausgeht. Derzeit sind bestimmte große Unternehmen mit mehr als 500 Arbeitnehmern aufgrund der CSR-Richtlinie (EU-Richtlinie 2014/95/EU) verpflichtet, Angaben in Bezug auf Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelange, Achtung der Menschenrechte sowie Bekämpfung von Korruption und Bestechung zu machen. Mit der geplanten Überarbeitung sollen zugleich unnötige Belastungen der Unternehmen durch die nichtfinanzielle Berichterstattung reduziert werden. Zur Erreichung dieser Ziele hat die EU-Kommission zunächst die folgenden Optionen bestimmt:
Zur Unterstützung des weiteren Verfahrens ist eine Folgenabschätzung in Vorbereitung. In diesem Zusammenhang kann die interessierte Öffentlichkeit bis zum 27. Februar 2020 Feedback zur Initiative der EU-Kommission geben.