IASB veröffentlicht ED zu Änderungen an IFRS 16 im Zusammenhang mit Sale und Leaseback-Transaktionen

Der IASB hat am Freitag den Entwurf eines Vorschlags zur Änderung von IFRS 16 veröffentlicht (ED/2020/4 Lease Liability in a Sale and Leaseback). Der Entwurf ist die Folge einer IFRS IC Agenda-Entscheidung aus Juni dieses Jahres zu Sale und Leaseback-Transaktionen mit variablen Leasingzahlungen. Im Rahmen dieser Entscheidung war das IFRS IC zu der Auffassung gekommen, dass der über die Rückmiete zurückbehaltene Anteil an einem veräußerten Vermögenswert auch bei ausschließlich variablen Leasingraten nicht null ist und in diesen Fällen zum Beispiel die erwarteten Leasingzahlungen herangezogen werden sollten. Der nun veröffentlichte Entwurf schlägt daher Regelungen für die folgenden Bilanzierungsfragen im Falle eines Sale und Leaseback vor:
Die Übergangsvorschriften des Entwurfs sehen grundsätzlich eine retrospektive Anwendung vor, es sei denn die Ermittlung der variablen Zahlungen wäre rückwirkend nur auf Basis heutiger Informationen möglich.
Die Kommentierungsfrist für den Entwurf endet am 29. März 2021.