IASB entschärft Definition eines Geschäftsbetriebs – Screening-Test als Wahlrecht

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Der IASB hatte mit ED/2016/1 Vorschläge für eine Konkretisierung der Definition eines Geschäftsbetriebs (business) gemäß IFRS 3 veröffentlicht. In diesem Vorschlag wurden die vom FASB für die US-GAAP bereits verabschiedeten Regelungen inhaltlich übernommen. Der Entwurf sieht für den Test, ob die Definition eines Geschäftsbetriebs erfüllt ist, folgendes zweistufiges Vorgehen vor.
In einem ersten Schritt – dem sogenannten Screening-Test – ist zu prüfen, ob sich der gesamte Fair Value der Bruttovermögenswerte in einem Vermögenswert oder einer Gruppe gleichartiger Vermögenswerte konzentriert. Wenn dies der Fall ist, liegt kein Geschäftsbetrieb vor und es erfolgt keine weitere Prüfung, bei der im zweiten Schritt das Vorliegen von ökonomischen Ressourcen (inputs) und mindestens eines substanziellen Prozesses (substantive process), die zusammen die Möglichkeit schaffen, Output zu generieren, zu prüfen ist.
Dieser deterministische Screening-Test im ersten Prüfungsschritt wurde 75 Mal kommentiert – bei insgesamt 81 eingereichten Kommentierungen. In seiner Sitzung vom 27. April 2017 wurden diese kontroversen Kommentierungen vom IASB diskutiert. Im Ergebnis haben sich neun von vierzehn Mitgliedern (bei drei Gegenstimmen und einer Enthaltung) des IASB dafür entschieden, die folgenden Änderungen an dem bisherigen Standardentwurf vorzunehmen:
Die Änderung hin zu einem Wahlrecht zur Anwendung des Screening-Tests für jeden Erwerbsvorgang, bedeutet eine Entschärfung der geplanten Regelungen, weil sie den Anwender faktisch nicht mehr an das Ergebnis des Screening-Tests binden – trotz der Klarstellung, dass der Test deterministisch sein soll. Dadurch kann bzw. wird es in der Bilanzierungspraxis zu Unterschieden im Vergleich mit der Abbildung nach US-GAAP kommen.
In einer seiner kommenden Sitzungen wird sich der IASB dann den übrigen Kommentierungen zu ED/2016/1 widmen, die durchaus noch weitere interessante Bereiche betreffen. Innerhalb der nächsten drei Monate soll dann auch über das weitere Vorgehen im Projekt entschieden werden.