Schlagwort: EU SF Taxonomy

Bleiben Sie auf dem Laufenden - der EU SF Taxonomy RSS-Feed

Entwurf des ersten delegierten Rechtsakts zur EU-Taxonomie-Verordnung

Am 20. November 2020 hat die Europäische Kommission den Entwurf des ersten delegierten Rechtsakts zur Taxonomie-Verordnung für die beiden Umweltziele Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel vorgelegt und zur öffentlichen Konsultation gestellt. Die Taxonomie ist das neue Klassifikationssystem für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten in der EU und verpflichtet bestimmte große (Mutter-)Unternehmen zu einer Erweiterung der nichtfinanziellen Berichterstattung. Ich habe über diese neuen Berichtspflichten in meinem Blogbeitrag vom 4. August 2020 berichtet.

Öffentliche Konsultation der ESMA: Konkretisierung der nichtfinanziellen Berichtspflichten nach Artikel 8 der Taxonomie-VO

Am 5. November 2020 hat die ESMA ein Konsultationspapier zu ihren geplanten Ratschlägen an die Europäische Kommission zur Konkretisierung der neuen nichtfinanziellen Berichtspflichten nach Artikel 8 der Taxonomie-VO veröffentlicht. Artikel 8 der Taxonomie-VO verpflichtet bestimmte große (Mutter-)Unternehmen anzugeben, wie und in welchem Umfang ihre Tätigkeiten mit als ökologisch nachhaltig einzustufenden, d.h. taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind. Dies beinhaltet auch die Angabe von drei „grünen“ Finanzkennzahlen: der Anteil der taxonomiekonformen Umsatzerlöse sowie der Anteil der taxonomiekonformen Investitions- und Betriebsausgaben. Ich habe über diese neuen nichtfinanziellen Berichtspflichten in meinem Blogbeitrag vom 4. August 2020 zuletzt berichtet.

Weiterentwicklung der EU-Taxonomie: Die Platform on Sustainable Finance nimmt ihre Arbeit auf

Die Europäische Kommission hat die Mitglieder der Platform on Sustainable Finance, dem Expertengremium zur Weiterentwicklung der EU-Taxonomie, bekanntgegeben. Die Taxonomie ist das neue grüne Klassifikationssystem für Wirtschaftsaktivitäten in der EU. Auf der Grundlage dieses Klassifikationssystems müssen bestimmte große Unternehmen ihre Tätigkeiten auf ihre ökologische Nachhaltigkeit hin beurteilen und über das Ergebnis dieser Beurteilung in ihrer nichtfinanziellen (Konzern-)Erklärung berichten. Ich habe über diese neuen nichtfinanziellen Berichtspflichten in meinem Blogbeitrag vom 4. August 2020 zuletzt berichtet.

Die Platform on Sustainable Finance wird vier Hauptaufgaben haben:

  • Weiterentwicklung der sog. technischen Bewertungskriterien, d.h. der spezifischen Anforderungen an die ökologische Nachhaltigkeit einer Wirtschaftstätigkeit,
  • Weiterentwicklung der Taxonomie zur Erfassung anderer Nachhaltigkeitsziele (insb. soziale Ziele) und zur Klassifizierung von Aktivitäten, die die Umwelt erheblich schädigen.
  • Beobachtung der Kapitalflüsse in nachhaltige Investitionen und Berichterstattung hierüber,
  • Beratung der Kommission zu einer nachhaltigen Finanzpolitik.
/* */