Schlagwort: nichtfinanzielle Berichterstattung

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Europäische Aufsichtsbehörden veröffentlichen finale Empfehlungen zu den Berichtspflichten der Taxonomie-Verordnung

Am 1. März 2021 haben die drei europäischen Aufsichtsbehörden ESMA (für Unternehmen der Realwirtschaft und Asset Manager), EBA (für Kreditinstitute) und EIOPA (für Versicherungsunternehmen) ihre finalen Empfehlungen an die Europäische Kommission zur Konkretisierung der nichtfinanziellen Berichtspflichten nach Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung veröffentlicht. Diesen Empfehlungen waren entsprechende Entwürfe und im Fall der ESMA auch eine öffentliche Konsultation vorausgegangen, über die ich in meinem Blogbeitrag vom 9. November 2020 berichtet habe.

Empfehlungen des Sustainable Finance-Beirats der Bundesregierung für eine zukunftsgerichtete Unternehmensberichterstattung

Der Sustainable Finance-Beirat der Bundesregierung hat gestern seinen Abschlussbericht „Shifting the Trillions“ mit 31 Empfehlungen für ein nachhaltiges und zukunftsfähiges Finanzsystem vorgelegt. Eines der zentralen Ziele ist es, durch eine zukunftsgerichtete, vergleichbare und transparente Berichterstattung der Unternehmen Kapitalströme in Innovationen und nachhaltige Geschäftsmodelle zu lenken. Dementsprechend empfiehlt der Beirat eine Ausweitung von Anwendungsbereich und Inhalt der nichtfinanziellen Berichtspflichten in Deutschland. Vor dem Hintergrund der anstehenden Überarbeitung der CSR-Richtlinie auf europäischer Ebene (lesen Sie dazu meinen Blogbeitrag vom 30. Juli 2020) kommt den Empfehlungen besondere Bedeutung zu.

Deutsches Lieferkettengesetz kommt noch in der aktuellen Legislaturperiode

Nach langem Ringen hat die Bundesregierung am Freitag eine Einigung zum Lieferkettengesetz verkündet. Das Gesetz soll noch in der laufenden Legislaturperiode verabschiedet werden. Wie ich berichtete, zeichnete sich bereits zum Abschluss des Monitorings des Nationalen Aktionsplans für Wirtschaft und Menschenrechte im Juli 2020 ab, dass allein eine freiwillige Verpflichtung von Unternehmen nicht zu einer ausreichenden Umsetzung unternehmerischer Sorgfaltspflichten für die Achtung der Menschenrechte geführt haben soll. Gesetzlich verbindliche Vorgaben wurden seitdem intensiv hinter den Kulissen diskutiert. 

European Corporate Reporting Lab@EFRAG: Arbeitsgruppe zur Entwicklung von Empfehlungen für europäische nichtfinanziellen Berichtsstandards benannt

Die EFRAG hat am vergangenen Freitag die Zusammensetzung der Arbeitsgruppe zur Vorbereitung von europäischen nichtfinanziellen Berichtsstandards (Project Task Force on preparatory work for the elaboration of possible EU non-financial reporting standards) bekanntgegeben. Die Arbeitsgruppe setzt sich aus Experten verschiedenster Stakeholder der nichtfinanziellen Berichterstattung, u.a. Vertretern der Industrie, der Finanzbranche und von Institutionen der Europäischen Union, zusammen. Ich freue mich, dass auch Hendrik Fink, Leiter Sustainability Services von PwC Deutschland, Teil der Arbeitsgruppe ist.

Die Europäische Kommission hat die EFRAG mit der Entwicklung von Empfehlungen über mögliche europäische nichtfinanzielle Berichtsstandards zur weiteren Umsetzung der CSR-Richtlinie, welche derzeit überarbeitet wird, beauftragt (Auftrag). Die dazu eingerichtete Arbeitsgruppe soll insbesondere Vorschläge für den Anwendungsbereich, Inhalt und Struktur europäischer Berichtsstandards erarbeiten.  Dieser Auftrag deckt sich mit dem Ergebnis im Rahmen der Konsultation zur Überarbeitung der CSR-Richtlinie, nach der sich 81% der Teilnehmer für die Anwendung einheitlicher Berichtstandards aussprachen, um die Vergleichbarkeit der nichtfinanziellen Berichterstattung zu erhöhen. Einheitliche Berichtsstandards könnten zudem die Verlässlichkeit, Relevanz sowie auch die Prüfbarkeit nichtfinanzieller Angaben erhöhen. Über die Konsultation und die Zusammenfassung der Rückmeldungen auf diese habe ich am 21. Februar bzw. am 30. Juli an dieser Stelle informiert.

Für die Entwicklung europäischer nichtfinanzieller Berichtsstandards soll die Arbeitsgruppe möglichst nah auf bereits bestehenden und in der Praxis anerkannten Rahmenwerken und Berichtselementen aufsetzen. Konsistent zum Nachtrag zu den unverbindlichen Leitlinien sollen klimabezogene Angabepflichten dabei besondere Beachtung erfahren. Im Einzelnen übernimmt die Arbeitsgruppe u.a. folgende Aufgaben:

  • Analyse der bestehenden Rahmenwerke und Standards (u.a. GRI, TCFD, das Practice Statement des IASB zum Management Commentary, SASB) hinsichtlich ihrer Eignung, die Auswirkungen nichtfinanzieller Aspekte auf das Unternehmen sowie die Auswirkungen des Geschäftsmodells von Unternehmen auf die nichtfinanziellen Aspekte darzustellen.
  • Erarbeitung einer Struktur für Standards unter Berücksichtigung möglicher branchen- oder themenspezifischer Berichtsanforderungen.
  • Beurteilung, inwieweit spezifische Vorgaben für Institute zu entwickeln sind.
  • Förderung einer stärker integrierten Berichterstattung.
  • Berücksichtigung der Rolle elektronisch bzw. maschinen-lesbarer Informationen.
  • Abwägung eines modularen, abgestuften Aufbaus der Standards, so dass eine Umsetzung von grundlegenden Anforderungen (bspw. bestimmter Leistungsindikatoren) leichter zugänglich wird.
  • Beurteilung der Eignung von möglichweise freiwilligen Berichtsstandards für KMU, die vergleichsweise niedrigere Anforderungen stellen.

Dieses Arbeitsprogramm ist sowohl inhaltlich als auch zeitlich ambitioniert. Der Abschlussbericht soll bis zum 31. Januar 2021 vorgelegt werden, dem ein vorläufiges Arbeitsprogramm für die konkrete Ausarbeitung von europäischen nichtfinanziellen Berichtsstandards beigefügt werden soll. Dieses soll die Veröffentlichung solcher Standards bis Juni 2022 ermöglichen.

Europäische Kommission veröffentlicht Überblick über die eingegangenen Stellungnahmen zur Überarbeitung der CSR-Richtlinie

Gestern hat die EU-Kommission eine Zusammenfassung der Rückmeldungen zur öffentlichen Konsultation über die Überarbeitung der sog. CSR-Richtlinie (EU-Richtlinie 2014/95/EU) vorgelegt. Der Bericht enthält ausdrücklich keine Würdigung der Kommission, sondern gibt einen objektiven Überblick über die 588 eingegangenen Stellungnahmen.

Das Konsultationsergebnis wird unter diesem Link zum Download zur Verfügung gestellt. Daraus zeichnet sich folgendes Meinungsbild ab:

  • Die bisherige nichtfinanzielle Berichterstattung weist für die Mehrheit der Teilnehmer an der Konsultation insbesondere hinsichtlich der Vergleichbarkeit der Angaben Schwächen auf (71% Zustimmung). Korrespondierend dazu sprechen sich 82% für die verpflichtende Anwendung von einheitlichen Standards aus, um die bestehenden Defizite zu beheben.
  • Zwei Drittel der Rückmeldungen (67%) befürworten die Einführung einer Prüfungspflicht. Dabei halten sich die Meinungen zur Prüfungstiefe (hinreichende oder begrenzte Prüfungssicherheit) die Waage.
  • Die Teilnehmer sprechen sich mehrheitlich für eine Ausweitung des Anwendungsbereichs der nichtfinanziellen Berichtspflicht aus. So befürworten rund 70%, dass große kapitalmarktorientierte Unternehmen mit Sitz in Europa unabhängig vom Ort ihrer Börsenzulassung, sowie große in einem regulierten Markt in Europa notierte Unternehmen unabhängig von ihrem Sitz unter die nichtfinanzielle Berichtspflicht fallen sollen. Ferner begrüßen es 70%, auch große nicht-kapitalmarktorientierte Unternehmen in den Anwendungsbereich aufzunehmen.
  • Nur eine knappe Mehrheit der Teilnehmer an der Konsultation sprechen sich dafür aus, die zulässigen Formen der Veröffentlichung zu begrenzen. Lediglich 55% befürworten die Einführung einer Regelung, dass die nichtfinanzielle Berichterstattung zwingend innerhalb des Lageberichts erfolgen muss, was zur Folge hätte, dass die Möglichkeit zur Erstellung eines gesonderten nichtfinanziellen Berichts entfällt.
  • 69% der Teilnehmer befürworten es, die Anforderungen zur Berichterstattung über Umweltbelange an den Vorgaben zu den sechs Umweltzielen der Taxonomie-Verordnung (lesen Sie dazu meine Blogbeiträge vom 23. und 18. Juni 2020 sowie vom 20. April 2020) anzupassen. Die Taxonomie-Verordnung stellt zudem die häufigste Antwort auf die Frage nach weiteren berichtspflichtigen nichtfinanziellen Belangen dar.

Man darf gespannt sein, inwieweit dieser Meinungsstand Eingang in die Überarbeitung der CSR-Richtlinie finden wird. Für die Vorbereitung und Entwicklung von einheitlichen nichtfinanziellen Berichtsstandards wurde jüngst die EFRAG mandatiert. Eine dafür einzurichtende Projektarbeitsgruppe soll bereits im Oktober 2020 einen ersten Fortschrittsbericht und bis Ende Januar 2021 einen Abschlussbericht mit konkreten Vorschlägen veröffentlichen. Der Entwurf der überarbeiteten CSR-Richtlinie soll ebenfalls bereits im 1. Quartal 2021 erscheinen.

Ergebnisindikation der Befragung 2020 offenbart erhebliche Defizite bei der Umsetzung der Kernelemente menschenrechtlicher Sorgfalt

Der Nationale Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (2016-2020) („NAP“) stellt die Erwartungen der Bundesregierung an die unternehmerische Sorgfalt von Unternehmen hinsichtlich der Achtung der Menschenrechte dar. Die im NAP verankerten Kernelemente sind bislang noch freiwillig. Durch zwei repräsentative Unternehmensbefragungen in 2019 und 2020 wird fortlaufend überprüft, inwieweit Unternehmen ihren menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten nachkommen. Im NAP ist vorgesehen, dass weitere Maßnahmen des Gesetzgebers geprüft werden, wenn nicht mindestens die Hälfte der befragten Unternehmen die Kernelemente umgesetzt haben.

Nachdem die Ergebnisse der Befragung 2019 mit einer Quote von nur rd. 18% sog. Erfüllern bereits ernüchternd ausfielen, zeigt auch die erste Ergebnisindikation der zweiten und letzten Befragung 2020 kein wesentlich besseres Bild. In einer gemeinsamen Pressemitteilung des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) informierten die Bundesminister Dr. Gerd Müller und Hubertus Heil am 14. Juli 2020 über das voraussichtliche Ergebnis. Erneut bleibt die Quote der Erfüller weit hinter den Erwartungen von mind. 50% zurück.

Ansätze und Diskussionen über ein entsprechendes Lieferketten- oder Sorgfaltspflichtengesetz gab es aus den Ministerien bereits mehrfach, diese wurden jedoch mit Verweis auf die ausstehende Auswertung des NAP-Monitorings bislang stets verschoben. Basierend auf den Erkenntnissen aus der Befragung 2020 steigt nun der Druck auf gesetzgeberische Maßnahmen, um menschenrechtliche Sorgfaltspflichten verpflichtend in den Unternehmensprozessen bis in die Lieferkette zu verankern. Auch auf europäischer Ebene wird bereits seit einiger Zeit über mögliche Optionen zur Stärkung der Unternehmensverantwortung weltweit in den Lieferketten diskutiert. Daher sollten sich Unternehmen fortlaufend damit beschäftigen, welchen Weg die nationale und europäische Politik zur Stärkung der Menschenrechte einschlagen wird.

Frist für Rückmeldungen zur angestrebten Überarbeitung der CSR-Richtlinie verlängert

Im Zuge der anhaltenden Corona-Krise hat die Europäische Kommission die Kommentierungsfrist der Konsultation zur Überarbeitung der CSR-Richtlinie (EU-Richtlinie 2014/95/EU) auf den 11. Juni 2020 verlängert. Ursprünglich waren Rückmeldungen auf die insgesamt 45 Fragen bis zum 14. Mai 2020 vorgesehen, wie ich am 21. Februar 2020 gebloggt habe.

Die Kommission sieht unverändert vor, bereits bis zum Jahresende die Überarbeitung der Richtlinie abgeschlossen zu haben. Angesichts der sehr breit angelegten Konsultation, die neben den inhaltlichen Angabepflichten u.a. auch die Themen Prüfungspflicht und Anwendungsbereich aufgreift, darf man gespannt bleiben, welchen weiteren Weg die Kommission für die nichtfinanzielle Berichterstattung in Europa einschlagen wird. Unternehmen und sonstige Interessierte haben nunmehr gut einen Monat mehr Zeit, sich an der Konsultation zu beteiligen.

Öffentliche Konsultation zur Überarbeitung der CSR-Richtlinie

Am 20. Februar 2020 hat die EU-Kommission eine öffentliche Konsultation zur Überarbeitung der CSR-Richtlinie (EU-Richtlinie 2014/95/EU) gestartet. Bereits am 30. Januar 2020 hatte die EU-Kommission eine erste Folgenabschätzung zur Überprüfung der Regelungen für die nichtfinanzielle Berichterstattung veröffentlicht, über die ich in meinem Blogbeitrag vom 3. Februar 2020 berichtet habe.

Die Konsultation umfasst insgesamt 45 Fragen, die sich auf die folgenden Themenbereiche beziehen:

  • Qualität und Umfang der offenzulegenden nichtfinanziellen Informationen,
  • Standardisierung der Berichterstattung,
  • Anwendung des Grundsatzes der Wesentlichkeit,
  • Prüfungspflicht und Prüfungsumfang,
  • Digitalisierung,
  • Format der Berichterstattung (Bestandteil des Lageberichts vs. gesonderter Bericht),
  • Anwendungsbereich der Berichtspflicht,
  • Vereinfachung und Reduzierung des Verwaltungsaufwands für die Unternehmen.

Rückmeldungen zur Konsultation sind bis zum 14. Mai 2020 möglich (online Anmeldung erforderlich).

European Corporate Reporting Lab@EFRAG: Bericht zur Verbesserung der klimabezogenen Berichterstattung

Im Rahmen des Aktionsplans der EU zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums wurde durch die EFRAG ein Corporate Reporting Lab ins Leben gerufen. Die Arbeitsgruppe für klimabezogene Berichterstattung (Project Task Force on Climate-related Reporting – PTF-CRR) veröffentlichte gestern einen ersten umfangreichen Bericht mit dem Titel „How to improve climate-related reporting – A summary of good practices from Europe and beyond“.

Der Bericht enthält eine umfangreiche Bestandsaufnahme zu best practice-Beispielen klimabezogener Berichterstattung sowie zur Verwendung von Klimaszenarioanalysen mit einem Fokus auf der europäischen Berichterstattungspraxis. Auf Basis der erhobenen Informationen und eines umfangreichen Stakeholderdialogs entwickelt die PTF-CRR Empfehlungen zur Steigerung der Qualität der klimabezogenen Berichterstattung und weist auf grundlegende Fehler hin, die vermieden werden sollten. Dazu werden in zwei Beilagen die Praxisbeispiele dargestellt und analysiert. Neben der Bedeutung eines solchen Beitrags für die berichtenden Unternehmen ist zu erwarten, dass die Ergebnisse der PTF-CRR in Verbindung mit dem Nachtrag zur klimabezogenen Berichterstattung zu den unverbindlichen Leitlinien der Europäischen Kommission auch in die Überarbeitung der CSR-Richtlinie einfließen werden. Über die bevorstehende Überarbeitung habe ich bereits zu Beginn der Woche an dieser Stelle berichtet.

Die Arbeitsgruppe stellt grundsätzlich eine kontinuierliche Verbesserung der Klimaberichterstattung in verschiedenen Bereichen fest. Gleichzeitig zeigt sich, dass es kaum Unternehmen bislang gelingt, das gesamte Spektrum der Klimaberichterstattung gleichermaßen fundiert in ihrer Berichterstattung umzusetzen. Die klimabezogene Berichterstattung stellt die Unternehmen weiterhin vor wesentliche Herausforderungen, um den stetig wachsenden Informationsbedürfnissen der Adressaten gerecht zu werden, dies gilt insbesondere für die Nutzung von Szenarioanalysen.

EU-Kommission: Überarbeitung der Regelungen zur nichtfinanziellen Berichterstattung

Am 30. Januar 2020 hat die EU-Kommission einen Fahrplan zur Überarbeitung der Regelungen zur nichtfinanziellen Berichterstattung angekündigt.

Hintergrund der geplanten Überarbeitung ist der wachsende Bedarf von Investoren und zivilgesellschaftlichen Organisationen an nichtfinanziellen Informationen, der über die bestehenden Berichterstattungspflichten hinausgeht. Derzeit sind bestimmte große Unternehmen mit mehr als 500 Arbeitnehmern aufgrund der CSR-Richtlinie (EU-Richtlinie 2014/95/EU) verpflichtet, Angaben in Bezug auf Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelange, Achtung der Menschenrechte sowie Bekämpfung von Korruption und Bestechung zu machen. Mit der geplanten Überarbeitung sollen zugleich unnötige Belastungen der Unternehmen durch die nichtfinanzielle Berichterstattung reduziert werden. Zur Erreichung dieser Ziele hat die EU-Kommission zunächst die folgenden Optionen bestimmt:

  1. Ausbau und Erweiterung der bestehenden Leitlinien für die Berichterstattung über nichtfinanzielle Informationen, ähnlich dem Nachtrag zur klimabezogenen Berichterstattung von 2019, über den ich im letzten Jahr berichtet habe;
  2. Entwicklung eines freiwilligen nichtfinanziellen Berichtsstandards;
  3. Überarbeitung der CSR-Richtlinie, u.a. Anpassung des Anwendungsbereichs, genauere Definition der berichtspflichtigen nichtfinanziellen Angaben, verpflichtende Anwendung eines nichtfinanziellen Berichtsstandards, Stärkung des Enforcement-Verfahrens.

Zur Unterstützung des weiteren Verfahrens ist eine Folgenabschätzung in Vorbereitung. In diesem Zusammenhang kann die interessierte Öffentlichkeit bis zum 27. Februar 2020 Feedback zur Initiative der EU-Kommission geben.

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