Bankenfachausschuss des IDW veröffentlicht fachlichen Hinweis zu den Auswirkungen der COVID-19 Pandemie auf Wertminderungen von Finanzinstrumenten im Jahres- und Konzernabschluss von Kreditinstituten zum 31.12.2020

Der Bankenfachausschuss des IDW (BFA) hat am 18. Dezember einen weiteren fachlichen Hinweis zu den Auswirkungen der COVID-19 Pandemie auf Wertminderungen von Finanzinstrumenten im Jahres- und Konzernabschluss von Kreditinstituten zum 31.12.2020 veröffentlicht. Der Hinweis umfasst als Update wesentliche Einschätzungen und Anmerkungen zur Risikovorsorge von Kreditinstituten nach HGB und IFRS. Insgesamt erwartet der BFA zum Jahresende 2020 eine im Vergleich zu 2019 erhöhte Risikovorsorge, weißt aber auch darauf hin, dass der konkrete Effekt vom institutsindividuellen Kreditportfolio abhängig ist.
Der BFA betont, dass bestehende Schätzungsunsicherheiten und Ermessensspielräume bei der Bilanzierung sachgerecht zu berücksichtigen bzw. auszuüben sind. Eine temporäre Aussetzung der Rechnungslegungsvorschriften in Bezug auf die Ermittlung der Risikovorsorge kommt für den BFA nicht in Frage. Sowohl die Regelungen nach HGB als auch IFRS ermöglichen nach Auffassung des BFA eine sachgerechte und transparente Abbildung der Auswirkungen der COVID-19 Pandemie in der Finanzberichterstattung von Kreditinstituten. Außerdem stellt der BFA die Wichtigkeit einer transparenten Darlegung der wesentlichen Annahmen bei der Ermittlung der Risikovorsorge heraus, auch vor dem Hintergrund der entsprechenden Prüfungsschwerpunkte 2021 der ESMA und DPR. Neben den allgemeinen Hinweisen äußert sich der BFA auch zu HGB und IFRS Spezifika.
Besondere Hinweise zu HGB
Besondere Hinweise zu IFRS
Den fachlichen Hinweis finden Sie auf der Seite des IDW unter folgendem Link: https://www.idw.de/idw/verlautbarungen/fachliche-hinweise/auswirkungen-der-coronavirus-pandemie-auf-wertminderungen-von-finanzinstrumenten-im-jahres–und-konzernabschluss-von-kreditinstituten-zum-31-12-2020–fachlicher-hinweis-des-bfa-/127948