IASB veröffentlicht ED zu Phase 1 des IBOR Projekts

Das International Accounting Standards Board (IASB) hat wie avisiert (siehe Blog-Beitrag vom 20. März 2019) am 3. Mai 2019 den Exposure Draft Interest Rate Benchmark Reform – Proposed amendments to IFRS 9 and IAS 39 (ED/2019/1) zur ersten Phase des IBOR Projekts veröffentlicht.
Der ED/2019/01 ist eine Reaktion des IASB auf die Auswirkungen in der Bilanzierung aufgrund der Umstellung der Benchmark-Zinssätze (z.B. LIBOR und EURIBOR). Er beinhaltet im Wesentlichen Vorschläge zur Anpassung der Hedge Accounting Regelungen des IFRS 9 und IAS 39. Themen, die nach der Umstellung der Benchmark-Zinssätze an Relevanz gewinnen, bspw. Modifikation vs. Abgang von Finanzinstrumenten als Konsequenz aus Vertragsanpassungen, werden vom IASB separat behandelt.
Die folgenden Punkte skizzieren die wesentlichen in IFRS 9 und IAS 39 zu ergänzenden Erleichterungsbestimmungen:
Die vorstehenden Erleichterungsbestimmungen sollen die Fortführung von bestimmten Hedge-Beziehungen ermöglichen, die ansonsten aufgrund von Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Umstellung der Benchmark-Zinssätze ggf. beendet werden müssten. Die Anwendung soll verpflichtend sein, bis entweder keine Unsicherheit mehr über den Zeitpunkt und die Höhe der Cashflows besteht oder die relevanten Hedge-Beziehungen beendet werden und zum anderen sowohl für bestehende als auch für neue Hedge-Beziehungen gelten.
Die Kommentierungsfrist für den ED/2019/1 endet am 17. Juni 2019. Die Veröffentlichung des finalen Standards wird für Ende 2019 erwartet, mit verpflichtendem Erstanwendungszeitpunkt zum 1. Januar 2020.
Weitere Informationen finden Sie im PwC In brief: The effect on hedge accounting of the reform of LIBOR and other similar rates.