Weihnachtsgrüße

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Liebe Leserinnen und Leser,
ein ungewöhnliches Jahr liegt hinter uns. Wir haben den Lockdown im Frühjahr gut gemeistert, während den Lockerungen im Sommer sicherlich etwas aufgeatmet und bleiben im aktuellen Lockdown optimistisch.
Wir wünschen Ihnen ein ruhiges und besinnliches Weihnachtsfest. Für das neue Jahr wünschen wir Ihnen Gesundheit, Glück und Zufriedenheit!
Wir freuen uns schon, Sie im Jahr 2021 weiterhin über aktuelle Themen rund um die Bilanzierung und Finanzfunktion informiert zu halten.
Ihre
Judith Gehrer, Joachim Krakuhn und Peter Schüz
In seiner Sitzung am 20. November 2019 wurden dem International Accounting Standard Board (IASB) vom Staff die wesentlichen Ergebnisse der 122 eingereichten Stellungnahmen zum ED/2019/4 zur Entscheidung über das weitere Vorgehen vorgelegt (siehe auch unseren Blogbeitrag vom 13. November 2019).
Das Feedback aus den Stellungnahmen wurde vom Staff in die folgenden drei Kategorien zusammengefasst (Überblick über die Themen):
Alle 14 Boardmitglieder sind damit einverstanden, die sechs vorgeschlagenen Änderungen, die das IASB Staff als abgeschlossen ansieht, in einer zukünftigen Sitzung zu bestätigen.
Gleichzeitig einigen sich die 14 Boardmitglieder, über mögliche Änderungen an den 13 vom Staff vorgeschlagenen Themen auf Basis einer weiteren Analyse durch das Staff in den Sitzungen im Zeitraum von Dezember 2019 bis Februar 2020 zu entscheiden.
Dabei nennt das Staff die folgenden 13 Themen, welche dem Board auf Grundlage des Feedbacks zur Klärung vorlegt werden (Link):
Weiterhin stimmen 13 Boardmitglieder zu, dass bezüglich der 14 Sachverhalte, welche aus Sicht des Staffs durch das Board nicht weiter zu betrachten sind, kein erneuter Diskussionsbedarf besteht. Die Boardmitglieder verständigen sich zudem darauf, einzelne in dieser Kategorie aufgeführte Themen auf Grund von Wechselwirkungen mit ähnlichen Fragestellungen gegebenenfalls erneut zu diskutieren.
Die nächste Sitzung des IASB findet vom 9. – 12. Dezember 2019 statt. Wir werden Sie zeitnah über die Entscheidungen und Ergebnisse aus den Diskussionen des Boards informieren.
Weitere Informationen können unter nachfolgenden Links aufgerufen werden:
Nach dem Feedback zum Exposure Draft (ED/2019/4) zu Änderungen von IFRS 17 besteht die Möglichkeit der Diskussionsbereitschaft des IASB zu ausgewählten Themen
Am 20. November 2019 tagt das International Accounting Standard Board (IASB) mit dem Ziel, die wesentlichen Ergebnisse der 122 eingereichten Stellungnahmen zum ED/2019/4 zu erörtern und über weitere Vorgehensweisen zu entscheiden.
Diesbezüglich wird durch das Staff das Feedback aus den Stellungnahmen in die folgenden drei Kategorien zusammengefasst:
Zu den sechs vorgeschlagenen Änderungen, die das IASB Staff als abgeschlossen ansieht, zählen (Link):
Unter die 14 aus Sicht des Staffs nicht weiter zu betrachtenden Sachverhalte fallen unter anderem Themen wie (Link):
Bezüglich der 13 Themen, welche dem Board auf Grundlage des Feedbacks zur Klärung vorlegt werden, nennt das Staff beispielsweise (Link):
Darüber hinaus führen einige Teilnehmer in deren Stellungnahmen auch bisher unberücksichtigte Problemstellungen und Umsetzungsfragen an. Um gegebenenfalls Maßnahmen einzuleiten, werden sämtliche Themen, welche bisher nicht Gegenstand der Diskussionen zu IFRS 17 waren, entsprechend analysiert und dem Board in einer zukünftigen Sitzung vorgelegt. Gleichzeitig werden jedoch Bedenken geäußert, dass zum aktuellen Zeitpunkt der Implementierung weitere Änderungen eher nachteilig sein können.
Das Staff weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass mögliche Änderungen weder die Grundprinzipien des IFRS 17 verletzen dürfen, die bereits laufenden Umsetzungen unangemessen beeinträchtigen sollen noch eine weitere Verschiebung des Erstanwendungszeitpunkts zur Folge haben.
Next Steps:
Das IASB wird auf Basis der gelieferten Ausarbeitungen zu den Rückmeldungen hinsichtlich der vom Staff genannten Sachverhalte urteilen und über die nächsten Schritte entscheiden. Das Staff plant, dem Board entsprechende Ausarbeitungen zu einzelnen Fragestellungen in den Sitzungen im Zeitraum von Dezember 2019 bis Februar 2020 vorzulegen. Der gewählte Zeitplan ermöglicht es, das Feedback weiter zu prüfen und die daraus resultierenden Änderungen im Einklang mit dem im Exposure Draft dargelegten Zeitplan bis Mitte 2020 abzuschließen.
Für weitere Informationen können die Sitzungsunterlagen unter nachfolgendem Link aufgerufen werden: https://www.ifrs.org/news-and-events/calendar/2019/november/international-accounting-standards-board/
Dementsprechend enthält der Exposure Draft Änderungen am Anhang, den Illustrative Examples und der Basis for conclusion von IFRS 17.
Das Board hat im Hinblick auf die Änderungen vorgeschlagen, das Inkrafttreten des Standards wie erwartet um ein Jahr auf 2022 zu verschieben.
Über den folgenden Link gelangen Sie direkt zum Exposure Draft:
https://www.ifrs.org/-/media/project/amendments-to-ifrs-17/ed-amendments-to-ifrs-17.pdf?la=de
Die Öffentlichkeit hat bis zum 25. September 2019 die Möglichkeit den Exposure Draft zu kommentieren. Alle schriftlich eingereichten Kommentare werden berücksichtigt und das Board wird entscheiden, ob es mit den vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 17 fortfahren wird.
Das IASB ist jedoch der Meinung, dass die Stakeholder genug Zeit hatten, alle Herausforderungen und Bedenken zu identifizieren. Deshalb erwartet es keine Themen, die zu weiteren Änderungen führen würden.
Die aus dem Exposure Draft entstandenen Änderungen sollen erst Mitte 2020 veröffentlicht werden.
Am 13. Mai 2019 traten die Mitglieder des EFRAG Board und EFRAG TEG zu einer Sitzung zusammen. Wesentliches Ziel der Sitzung war es, das gesamte Board über die Inhalte und Ergebnisse des EFRAG TEG Meetings im April 2019 zu informieren und mögliche Fragen zu diskutieren.
Erster Themenschwerpunkt des EFRAG TEG Meetings waren die wesentlichen Ergebnisse aus der EFRAG IAWG Sitzung im März 2019:
Darüber hinaus wurden von der EFRAG als änderungsbedürftig identifizierte Punkte im IFRS 17 diskutiert:
Bereits im September 2018 hatte die EFRAG ihre Bedenken hinsichtlich bestimmter Aspekte des IFRS 17 in einem Schreiben an das IASB zum Ausdruck gebracht. Insgesamt identifizierte die EFRAG sechs Themenfelder die in Vorbereitung eines Entwurfs für eine Endorsement Empfehlung weiter geprüft werden sollten:
Drei der sechs Punkte wurden im EFRAG TEG Meeting am 17. April 2019 zur Diskussion gestellt:
Für das IAWG Meeting am 16. Mai 2019 wurde ein Fragebogen entwickelt, um die Problemstellungen hinsichtlich der CSM Amortisation und nicht proportionalen Rückversicherung zu verifizieren und Lösungen zu entwickeln.
Erste Lösungsansätze werden am 16. Mai 2019 erwartet.
Das EFRAG Board hatte keine weiteren Anmerkungen zu den hier genannten Punkten.
Die dem Meeting zugrundeliegenden Agenda-Paper können unter folgenden Links gefunden werden:
EFRAG Board:
https://www.efrag.org/Meetings/1806151206144483/EFRAG-Board-webcast-meeting-May-2019
EFRAG TEG/EFRAG IAWG:
https://www.efrag.org/Meetings/1807131508459721/EFRAG-TEG-meeting-April-2019
TRG:
https://www.ifrs.org/news-and-events/calendar/2019/april/ifrs-17-transition-resource-group/
Die TRG traf am 4. April 2019 in London zu ihrem 5. Meeting zusammen, um Themen im Zusammenhang mit der Behandlung von Investmentkomponenten in IFRS 17 sowie weitere Themen zu diskutieren. Das IASB hat insgesamt 127 Anträge erhalten, von denen 46 in dieser Sitzung behandelt wurden.
Im Vordergrund der Diskussion stand das Paper zu Investment Komponenten. Darin wurden drei Fragestellungen analysiert:
Unter einer Investmentkomponente werden alle Beträge verstanden, die ein Versicherungsunternehmen an einen Versicherungsnehmer zurückzuzahlen hat, selbst dann, wenn kein Versicherungsfall eintritt (IFRS 17, Anhang und IFRS 17BC34). Entscheidend ist dabei, dass die Zahlung in jedem Fall zu leisten ist.
Wesentlicher Diskussionspunkt des Meetings war die Frage, ob die Definition des Begriffs der Investmentkomponente nicht hinreichend klar ist. Die TRG-Mitglieder diskutierten dabei, ob eine Anpassung der Definition der Investmentkomponente durch den Zusatz, dass diese „unter allen Umständen“ zu zahlen ist, das Begriffsverständnis präzisieren würde. Einige Mitglieder führten hiergegen an, dass die Präzisierung durch den Zusatz „unter allen Umständen“ die Gefahr birgt, dass die Definition der Investmentkomponente dadurch zu sehr eingegrenzt und mögliche Sonderfälle in der Umsetzung des Standards zu Schwierigkeiten führen könnten.
Die Mitglieder des TRG Mitglieder kamen insgesamt zu dem Schluss, dass der Begriff zu präzisieren ist und empfehlen dem IASB insoweit die Anpassung des Standards.
IFRS 17 verlangt, dass abgrenzbare („distinct“) Investmentkomponenten von einem Versicherungsvertrag zu trennen – und gemäß IFRS 9 zu bilanzieren sind. Die TRG-Mitglieder diskutierten dabei insbesondere, wann die Kriterien für „distinct“ in IFRS17.B31 und „not highly interrelated“ erfüllt sind, was bedeutet, dass die Investmentkomponente und die Versicherungskomponente nicht einzeln bewertbar sind und eine Komponente ohne Existenz der anderen keinen Nutzen bringt.
Hinsichtlich des Themas ergaben sich keine großen Diskussionspunkte und keine Änderungswünsche an das IASB.
Soweit die Investmentkomponente „distinct“ ist, erfolgt die Bewertung nach IFRS 9. Ist die Investmentkomponente jedoch „nicht distinct“, regelt IFRS 17, dass der Betrag, der einer Investmentkomponente zuzurechnen ist, nicht als Teil des „insurance revenue“ oder der „insurance service expenses“ auszuweisen ist. Darüber hinaus regelt IFRS 17, dass eine seperate Bewertung des Betrags einer Investmentkomponente erst im Moment der Erfassung des Versicherungsergebnisses erfolgt.
Das Board hat beschlossen, dass Unternehmen die Investmentkomponente identifizieren müssen, wenn Umsätze und angefallene Ansprüche erfasst werden. Der Standard erläutert jedoch nicht, wie dieser Betrag zu ermitteln ist.
Die TRG-Mitglieder kamen zu dem Entschluss, dass es auch bei einer nicht unterscheidbaren Investmentkomponente Möglichkeiten gibt, diese zu bestimmen. Es könnte beispielsweise bei einem unkündbaren Lebensversicherungsvertrag (Auszahlung ab Todesfall oder Fälligkeit) eine Barwertberechnung möglich sein. Dies setzt voraus, dass der Betrag bei Fälligkeit auf den Todeszeitpunkt abgezinst wird. Hingegen betonten mehrere TRG-Mitglieder, dass in vielen Fällen, wie zum Beispiel bei einem vertraglich geregelten Barauszahlungsbetrag, keine zusätzliche Berechnung erforderlich sei. Angesichts einer unterscheidbaren Investmentkomponente wäre die Berechnung des Barwerts oder die Unterscheidung zwischen Beitragsrückerstattung und Investmentkomponente nicht notwendig.
Die Transition Resource Group unterstützt das IASB bei Umsetzungsfragen im Zusammenhang mit der Implementierung von IFRS 17.
Die dem Meeting zugrundeliegenden Agenda Papers können unter dem folgenden Link abgerufen werden: https://www.ifrs.org/news-and-events/calendar/2019/april/ifrs-17-transition-resource-group/
Die PwC Zusammenfassung des Meetings kann in unserem In Transition Dokument nachgelesen werden
For the English version please scroll down.
Die im PwC Office in München Ende letzter Woche durchgeführte Veranstaltung rund um das Thema IFRS 17 war ein großer Erfolg. Eine Vielzahl von Teilnehmern großer deutscher Versicherungskonzerne, wie auch Vertreter von Tochterunternehmen internationaler Versicherungsgruppen, kamen zusammen und konnten die Gelegenheit nutzen, intensiv über Status und aktuelle Erfahrungen zu IFRS 17 zu sprechen.
Es wurde deutlich, dass es sich bei der IFRS 9/IFRS 17 Implementierung um mehr als eine bloße Umsetzung eines technischen Accounting Standards handelt. So brachte es ein Teilnehmer auf den Punkt, indem er sagte, dass die gesamte traditionelle Organisation des Unternehmens durch IFRS berührt sein wird und die traditionellen Abteilungsgrenzen in Folge der notwendigen intensiven Zusammenarbeit schwinden. Die Erfahrungen aus den Projekten zeigen weiterhin, dass ein modernes Mindset, u.a. von Aktuaren mit tiefem Accounting-Backround, aber genauso auch umgekehrt von Accountants mit entsprechendem Verständnis für die versicherungstechnische Bewertung ein Schlüssel bei der Implementierung und auch beim erfolgreichen Regelbetrieb in der Zukunft sein wird.
Weiterhin ist nach den ersten Erfahrungen der Teilnehmer Actuarial Modernization für die Unternehmen in Zusammenhang mit IFRS 17 mehr als nur ein Schlagwort: Um die Timeline in den engen Berichtsfristen halten zu können, ist es erforderlich, „end-to-end“ auf die Abläufe zu blicken. Ein von Beginn an klarer strategischer Blick auf den Gesamtprozess, Datenfluss und die Zielarchitektur werden zum wesentlichen Erfolgsfaktor. Dazu gehört natürlich auch, dass schnelle Rechentools und auch das Nutzen von Cloud-basierten Rechenkapazitäten wichtige Bausteine bei der FastClose-fähigen Umsetzung des Standards sind.
Selbstverständlich durfte in einem aktuellen Austausch zu IFRS 17 nicht fehlen, dass man auch einen Blick auf grundlegende Einschätzungen zur Standard-Interpretation trifft. Hervorzuheben sind dabei die Diskussionen, die zum Thema Level of Aggregation / Group of Contract geführt wurden und bei denen sich zeigte, dass in der Branche unterschiedliche Strategien für eine optimale, individuelle Implementierung gefahren werden – dies gilt nicht nur für das langlaufende Geschäft in der Personenversicherung, sondern bereits für die landläufig als einfacher erachtete Umsetzung der Standard-Anforderungen für das P&C Geschäft. Gerade hierbei wurde deutlich, welche vielfältigen Fragen sich ergeben, wenn strategische Herausforderungen hinsichtlich der Revolutionierung der traditionellen Pricings und eines verstärkten dynamischen Wettbewerbsumfelds auf eine neue Account-Welt treffen.
Last but not least wurde in der Diskussionsrunde betont, dass der IFRS 17 Standard eigentlich das Ziel habe, die Kommunikation mit den Stakeholdern am Kapitalmarkt, Investoren und Analysten, zu verbessern. In dem Zusammenhang ist die Festlegung einer neuen geeigneten KPI-Metrix und die Fähigkeit der Unternehmen, die Geschäftsentwicklung anhand dieser Kenngrößen den Stakeholdern darlegen zu können, ein wesentlicher Erfolgsfaktor. Der Erfahrungsaustausch Ende letzter Woche zeigte, dass diese Grundgedanken bereits frühzeitig beim Aufsatz der Implementierungsprojekte berücksichtigt werden sollten und dann auch wertvolle Impulse bringen, damit die individuellen Lösungen der Unternehmen sich strategisch in die richtige Richtung bewegen und die richtige Fokussierung in theoretischen Diskussionen nicht verloren geht.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Dr. Alexander Dotterweich oder Sven Stark
In our PwC office in Munich we had a successful round table meeting on Thursday afternoon where almost all of the German insurance companies next to subsidiaries from international insurance groups came together and discussed intensely about their status and experiences on IFRS 17.
It got obvious that IFRS 9/IFRS 17 is much more than only technical standard interpretation. One of the participant made the point that the whole traditional organization of the companies will be affected as one of the core needs of IFRS 17 is to bring people from different departments together. People with modern technical mindset, being actuaries with good actuarial mindset and vice versa are the best resources.
It also was clear that actuarial modernization is key and that the companies advanced in IFRS 17 have a clear strategic view on the whole processes and data flow, actuarial architecture in an end to end view.
There had as well been an intense discuss on closing process acceleration known as one of the key challenges for IFRS 9/17 implementation and it got confirmed that faster actuarial toolset and cloud solutions will be key items for a successful implementation.
Of course there had been shared experience on basic questions in the early parts of IFRS9/17 projects, as an example on granularity of segmentation and definition of group of contracts and it got obvious that there are really different views on the optimal strategy for each company. – Not only for the more complex long-term business but already under the quite simple PAA for P&C business — Here thinking ahead on new products and pricing technics and needed flexibility in pricing also is already a key topic for the market players that will impact the accounting approach.
One of the last but most important points was that it got clear that it would be the wrong way to forget that IFRS 9/17 standard had been initiated to improve communication of the insurance companies to their investors and financial analysts. The KPI metrics and getting the company in position to present the IFRS results and its drivers to the market, this needs to be taken into the scope of project at an early stage to get and stay on the best way for a successful implementation.
If you have any questions please contact Dr. Alexander Dotterweich or Sven Stark.