EBA veröffentlicht Reporting Anforderungen zu COVID 19

Die EBA hat heute Reporting-Anforderungen im Zusammenhang mit COVID-19 veröffentlicht. Zum einen sollen Meldeanforderungen zu COVID-19 in das aufsichtsrechtliche FinRep/CoRep Datenmodell (DPM 2.10) integriert werden, d.h. neue Tabellen F90 bis F93 sollen ergänzt werden. Außerdem sollen die Anforderungen an die Offenlegung um COVID-19 spezifische Tabellen ergänzt werden.
Inhaltlich erfordern die neuen Reportinganforderungen u.a. folgende Aspekte:
Die Tabellen im Rahmen von DPM 2.10 sollen quartalsweise zu berichten sein. Als erster Berichtsstichtag (reporting reference date and the disclosure reference date) ist der 30. Juni 2020 vorgesehen. Die Vorgaben der EBA müssen noch von den nationalen Aufsichtsbehörden übernommen werden. Mögliche Vereinfachungen nach dem Proportionalitätsprinzip sind ebenfalls durch die nationalen Aufsichtsbehörden festzulegen.
Die Tabellen inkl. der Ausfüllanleitungen finden Sie unter folgendem Link: https://eba.europa.eu/eba-issues-guidelines-address-gaps-reporting-data-and-public-information-context-covid-19