EZB veröffentlicht Verordnung zum Meldeumfang unter FinRep DPM 2.9

Die EZB hat am 09.04.2020 eine Verordnung (ECB/2020/22) zur Änderung der Verordnung 2015/534 über die Meldung aufsichtlicher Finanzinformationen veröffentlicht. Die Änderungen beziehen sich auf die Festlegung des Meldeumfangs unter FinRep DPM 2.9 für Simplified, Over-Simplified und Datapoints FinRep-Anwender.
Für Simplified und Over-Simplified FinRep-Anwender ergibt sich folgender angepasster Meldeumfang:
Der Meldeumfang für Datapoints FinRep-Anwendern bleibt unverändert.
Die Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Der Erstanwendungszeitpunkt ist der 01.06.2020.
Das EZB-Verordnung, inklusive der Anhänge I-IV, ist unter folgendem Link abrufbar.