EBA veröffentlicht finale Meldevorschriften für FINREP 2.9

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Die European Banking Authority (EBA) hat am 16. Juli 2019 die finalen FinRep-Meldevorschriften zu Datenpunktmodell 2.9 veröffentlicht. Die Anpassungen im Rahmen von DPM 2.9 beziehen sich auf die Darstellung von Forbearance und Non-Performing Exposures, auf Angaben in der Gewinn- und Verlustrechnung sowie zu IFRS 16 Leasing. Von den Anpassungen sind sowohl IFRS-Anwender als auch nGAAP-Anwender betroffen. Das Datenpunktmodeil 2.9. ist erstmalig zum Meldestichtag 30. Juni 2020 anzuwenden.
Im Vergleich zum Konsultationspapier vom 27. August 2018 beinhalten die Meldevorschriften folgende Anpassungen:
Unverändert zum Konsultationspapier bleiben die Anforderungen hinsichtlich der erweiterten Angaben zu erhaltenen Sicherheiten und Garantien (F 13 – Collateral and guarantees received) sowie die Ergänzungen zu GuV- Aufgliederungen (F16 – Breakdown of selected statement of profit or loss items und F22.1 Asset management, custody and other service functions) bestehen.
Für Institute die ein NPL-Ratio größer oder gleich 5% aufweisen und die Kriterien von „small and non-complex” gemäß CRR II nicht erfüllen sind zur Überwachung der NPE-Strategie weitere umfassende Templates zu melden:
Die finalen Meldevorschritfen zu DPM 2.9 müssen noch in europäisches Recht übernommen werden. Die Erstanwendung der EBA Guideline on the disclosure of non-performing exposures and forborne exposures (EBA/GL/2018/10) bleibt unverändert der 31. Dezember 2019.
Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen zu finalen Anpassungen der FINREP-Meldevorschriften (DPM 2.9): https://eba.europa.eu/eba-amends-implementing-technical-standards-on-supervisory-reporting-with-regard-to-financial-information-finrep-