Wie bereits im letzten Beitrag unserer Blogreihe angedeutet, liegt der Schwerpunkt der Neufassung der Strombinnenmarktrichtlinie – vor dem Hintergrund, dass Ziel des unter dem Titel „Saubere Energie für alle Europäer“ von der EU-Kommission vorgelegten Maßnahmenpakets die Implementierung eines neuen Strommarktdesigns ist – auf der (neuen) Rolle des Verbrauchers. Die Strombinnenmarktrichtlinie ist, ebenso wie die weiteren das Strommarktdesign betreffenden Gesetzgebungsakte, am 4. Juli 2019 in Kraft getreten. Die Umsetzungsfrist für die Mitgliedstaaten läuft bis zum 31. Dezember 2020.