Die BaFin hat am 14. Januar 2021 den Entwurf der „Auslegungs- und Anwendungshinweise Besonderer Teil: Kreditinstitute“ zur Konsultation veröffentlicht.
Mit diesen Hinweisen legt die BaFin ihre Verwaltungspraxis in Bezug auf die besonderen geldwäscherechtlichen Pflichten von Banken dar. Die Hinweise gelten für alle durch das Geldwäschereferat der BaFin beaufsichtigten Kreditinstitute. Der besondere Teil der Auslegungs- und Anwendungshinweise für Kreditinstitute ergänzt den allgemeinen Teil der Auslegungs- und Anwendungshinweise zum GwG (zuletzt aktualisiert im Mai 2020).