Kategorie: Fraud

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Unregelmäßigkeiten bei der Auszahlung von Corona-Soforthilfen

Covid-19 führt zu neuen Betrugsszenarien – wie gut sind Sie vorbereitet?

Die Auszahlungen von Corona-Soforthilfen werden immer häufiger von Kriminellen missbraucht. Durch gefälschte Internetauftritte erlangten Kriminelle Zugriff auf Unternehmensdaten, die dazu genutzt wurden, Fördermittel auf eigene Konten umzuleiten. Daher haben Aufsichts- und Strafverfolgungsbehörden wie die europäische Bankenaufsicht EBA, die Bafin und das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen alle Kreditinstitute dazu aufgefordert, verdächtige Transaktionen zu identifizieren und ihrer Pflicht zur Abgabe einer Verdachtsmeldung nachzukommen.

Haben Sie als Kreditinstitut Anhaltspunkte dafür, dass Vermögenswerte eine illegale Herkunft haben, so sind Sie verpflichtet, diesen Sachverhalt unverzüglich der Financial Intelligence Unit (FIU) als zuständige Zentralstelle für die Entgegennahmen von Verdachtsmeldungen zu melden. Außerdem ist die Erkennung solcher Anhaltspunkte als Bestandteil eines aktiven Managements Ihrer Betrugsrisiken unerlässlich. Compliance-Verantwortliche in Kreditinstituten müssen sich daher zwingend folgende Fragen stellen:

  • Können Sie sicher sein, dass keine betrügerischen Transaktionen über Ihr Institut getätigt wurden?
  • Ist Ihr Indizienmodell und Ihr Monitoring Tool geeignet, verdächtige Transaktionen zu identifizieren?
  • Haben Sie generell und insbesondere zu Zeiten von Covid-19 die technischen und personellen Ressourcen, um betrügerische Transaktionen zu identifizieren, zu prüfen und entsprechende Verdachtsmeldungen abzugeben?

PwC unterstützt Sie bei der Beantwortung dieser Fragen und hilft Ihnen, Sofortmaßnahmen von der Erkennung bis zur Verdachtsmeldung umzusetzen.

Weitere Informationen & Ansprechpartner finden Sie hier.

Haben Sie weitere Fragen oder sehen Sie Diskussionsbedarf? Wir stehen Ihnen hierbei gerne zur Seite.

Oliver Eis 

+49 170 5473450

oliver.eis@pwc.com

Lars-Heiko Kruse

+ 49 160 96941067

lars-heiko.kruse@pwc.com

 

Missbrauch des Video-Ident-Verfahrens

In Ihrer Mitteilung vom 26. März 2019 warnt die BaFin vor ungewollten Kontoeröffnungen mittels des Video-Ident-Verfahrens. Die BaFin führt aus, dass Kunden im Rahmen von angeblichen/fingierten Online-Bewerbungsverfahren in Online-Portalen dazu gebracht werden, ihre persönlichen Daten preiszugeben und am Video-Ident-Verfahren von „Partnerbanken“ bzw. im Rahmen eines „Testauftrags“ zur Qualitätssicherung teilzunehmen. Die unter den Namen der unwissenden Kunden eröffneten Konten werden dann von den Tätern für kriminelle Zwecke, z.B. zur Geldwäsche oder für den Betrieb von Fakeshops, verwendet.

Um diesen Risiken zu begegnen, haben Anbieter von Video-Ident-Verfahren entsprechende Präventionsmaßnahmen implementiert. Dabei soll insbesondere auch abgeklärt werden, ob der Kunde sich darüber im Klaren ist, dass er ein Konto bei dem entsprechenden Kreditinstitut eröffnet. Allerdings ist der BaFin-Berichterstattung zu entnehmen, dass die Kunden beim sogenannten „Testauftrag“ auf die Fragen der Anbieter, die zur Verhinderung einer unbeabsichtigten Eröffnung eines Kontos gestellt werden, vorbereitet werden. Der BaFin zufolge sollen die Kunden von den Tätern angewiesen werden, bewusst zu lügen und den wahren Grund der Identifizierung nicht preiszugeben. Die BaFin empfiehlt betroffenen Kunden, die glauben, auf Betrüger hereingefallen sein, so schnell wie möglich eine Anzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft zu erstatten und sich bei dem betroffenen Kreditinstitut zu melden.

Die BaFin nennt beispielhaft die folgenden Warnsignale, die auf einen Betrug mittels Video-Ident-Verfahren hindeuten:

  • Mitteilung über fehlenden persönlichen Kontakt bei einem Bewerbungsverfahren,
  • Teilnahme an einem Video-Ident-Verfahren für ein Jobangebot,
  • Aufforderung, ein Video-Ident-Verfahren zu testen oder
  • Warnungen oder Hinweise über ein vermeintliches Jobangebot.

Nutzen Sie die Hinweise der BaFin, um Ihre Kunden zeitnah zu sensibilisieren.

Haben Sie Fragen? Sprechen Sie uns gerne hierzu oder zu weiteren Compliance-Themen an.