Die 5. EU Geldwäscherichtlinie ist in Deutschland seit Beginn des Jahres in geltendes Recht aufgegangen. Nicht nur für klassische Finanzdienstleister bedeutet dies nun eine weitere Verschärfung der Anforderungen an die Geldwäschebekämpfung und damit empfindlichen Mehraufwand, auch bislang weitestgehend unregulierte Branchen wurden in die bestehenden Regelwerke aufgenommen. Die durch Bundestag und Bundesrat beschlossenen Änderungen zur Umsetzung der 5. EU Geldwäscherichtlinie sehen seit Beginn des Jahres u.a. vor, dass die Begriffsdefinition des Finanzdienstleistungsunternehmens um die Verwahrung, Verwaltung […]