Die BaFin hat am 18. Mai 2020 aktualisierte Auslegungs- und Anwendungshinweise (AuAs) gemäß § 51 Abs. 8 Geldwäschegesetz (GwG) veröffentlicht. In der Aktualisierung wurden die seit dem 1. Januar 2020 geltenden gesetzlichen Änderungen des GwG durch die 5. EU-Geldwäscherichtlinie in die AuAs aufgenommen.