Das Bundesministerium für Justiz hat in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Finanzen eine Reform des Geldwäschestrafttatbestands vollzogen und damit die Richtlinie (EU) 2018/1673 des Europäischen Parlaments und des Rates über die strafrechtliche Bekämpfung von Geldwäsche (L284) erweitert. Die Gesetzesänderung soll bis zum 3. Dezember 2020 im nationalen Recht umgesetzt werden.