Die BaFin hat am 4. November 2020 das überarbeitete Verwahrstellen-Rundschreiben 05/2020 (WA) zu den Aufgaben und Pflichten der Verwahrstelle nach Kapitel 1 Abschnitt 3 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) veröffentlicht. Eine Aktualisierung des Verwahrstellen-Rundschreibens war vor dem Hintergrund, der am 24. März 2016 veröffentlichten und seit dem 13. Oktober 2016 anzuwendenden Delegierten Verordnung (EU) 2016/438 (OGAW V Level-2-VO) notwendig.