18. Mai 2022 Andreas Bödecker Erwartungen der ESMA an die Zwischenberichterstattung vor de ... Die ESMA erwartet, dass die Emittenten (Geschäftsleitung und Aufsichtsorgane) und ihre Abschlussprüfer die in der Verlautbarung gegebenen Hinweise bei der Erstellung und ggf. bei der Durchsicht von Zwischenberichten berücksichtigen. Kategorien: Handelsrecht, IFRSSchlagwörter: Berichterstattung / Reporting, Enforceme ...
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