Konsultation 18/2021 - Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz

Mit einer Veröffentlichung der finalen Fassung der aktualisierten AUA AT ist im IV. Quartal 2021 zu rechnen.

Die BaFin hat am 18. August 2021 eine aktualisierte Fassung der „Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz gem. § 51 Abs. 8 GwG“ (AUA AT) zur Konsultation veröffentlicht. In dieser Fassung greift die BaFin insbesondere die Änderungen des am 1. August 2021 in Kraft getretenen Geldwäschegesetz (GwG) auf.

Im Folgenden haben wir die aus unserer Sicht wesentlichen Änderungen der AUA AT für Sie zusammengestellt.

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