Mangelnde ESG-Datenverfügbarkeit

Neue ESG-Reportingpflichten bringen für Investoren Herausforderungen in der Datenerhebung.

Seit Anfang des Jahres gilt für Unternehmen der erste Teil der EU-Taxonomieverordnung, nach dem sie ihre Wirtschaftsaktivitäten auf Taxonomiefähigkeit für die beiden EU-Klimaziele überprüfen müssen. Für Finanzunternehmen bedeutet das, dass sie die Green Asset Ratio ihres Portfolios angeben müssen. Darüber hinaus müssen Finanzunternehmen im Rahmen der EU-Offenlegungsverordnung bereits seit Mitte letzten Jahres ihre Produkte nach ihrem ESG-Ambitionsgrad klassifizieren. Die Herausforderung ist hierbei, dass die ESG-Daten aus der Realwirtschaft bisher nur mangelhaft verfügbar sind. Dies wird sich voraussichtlich erst ab 2025 mit dem Inkrafttreten der EU-Verordnung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen verbessern. Aufgrund der mangelnden Verfügbarkeit der Daten greifen Investoren auf externe Daten von ESG-Ratingagenturen zurück. Aus Wirtschaftsprüfersicht kann dies jedoch nur eine Übergangslösung sein.

Lesen Sie dazu den Beitrag im ESG Blog.

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