Osterpaket - Bundeskabinett verabschiedet größte energiepolitische Novelle seit Jahren

Am 6. April 2022 hat das Bundeskabinett auf Vorschlag von Vizekanzler und Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Robert Habeck das sog. „Osterpaket“ verabschiedet.

Dabei handelt es sich um die zentrale energiepolitische Gesetzesnovelle zur Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien. Kern des Energierechtspakets ist eine Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG).

Im Rahmen des Energiesofortmaßnahmenpakets („Osterpaket“) hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BWMK) dem Bundeskabinett ein umfassendes Gesetzespaket zur zügigen Umsetzung einer Vielzahl energiepolitischer Inhalte aus dem Koalitionsvertrag vorgelegt. Die Dringlichkeit des Ausstiegs aus den fossilen Energien und der rasche Ausbau erneuerbarer Energien ergibt sich zwischenzeitlich nicht mehr nur aus der Zuspitzung der Klimakrise. Vielmehr rücken aufgrund des Krieges in der Ukraine auch sicherheitspolitische Interessen Deutschlands bezüglich der Unabhängigkeit von russischen Energien in den Fokus. Das Osterpaket sei auch eine Antwort hierauf, so Robert Habeck.

Mit dem Osterpaket wird der Erneuerbare-Energien-Ausbau zu Wasser, zu Land und auf dem Dach umfassend beschleunigt. Auf mehr als 500 Seiten umfasst das Artikelgesetz Änderungen am

  • Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG),
  • Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG),
  • Energiewirtschaftsgesetz (EnWG),
  • Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) sowie
  • Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG).

Quelle: Dieser Beitrag basiert auf folgendem Blogbeitrag von “Auf ein Watt”

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Folker Trepte

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Partner, Leiter Energiewirtschaft
München

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