GrESt: Verminderung des Anteils am Vermögen einer KG
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass eine Anteilsminderung i.S. des § 6 Abs. 3 Satz 2 GrEStG vorliegt, wenn die Beteiligung am Vermögen der Gesamthand gemindert wird. Das kann durch Veräußerung des Gesellschaftsanteils selbst bewirkt werden oder auch durch anderweitige Vereinbarungen erfolgen, wenn es dadurch bei im Übrigen unveränderter bürgerlich-rechtlicher Beteiligung am Gesamthandsvermögen wirtschaftlich zu einer Beschränkung oder Aufgabe der Beteiligung am wirtschaftlichen Wert des Gesellschaftsanteils und somit an der Teilhabe am Wert des eingebrachten Grundstücks kommt.
Kategorien: BFH und FG Rechtsprechung
Schlagwörter: Grunderwerbsteuerrecht, Immobilienbesteu ...