Update: Nachweis für die Erhöhung der Anschaffungskosten für ...
Das Finanzgericht Düsseldorf hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass bei der Bemessung des Gewinns aus einer Anteilsveräußerung der die historischen Anschaffungskosten übersteigende, bis zum Zeitpunkt der Begründung der unbeschränkten Steuerpflicht entstandene Vermögenszuwachs nur dann nach § 17 Abs. 2 Satz 3 EStG vom Veräußerungspreis abgezogen werden kann, wenn dieser Wertzuwachs im Wegzugsstaat einer nicht nur festgesetzten, sondern tatsächlich gezahlten Steuer unterlegen hat.
Kategorien: BFH und FG Rechtsprechung
Schlagwörter: Einkommensteuerrecht, Internationales St ...