EuGH: Versagung des Vorsteuerabzugs bei Nichtigkeit des Gesc ...
Die Nichtigkeit eines Rechtsgeschäfts nach dem nationalen Zivilrecht kann für sich allein betrachtet nicht zum Ausschluss des Vorsteuerabzugs führen. Nach einem Urteil des EuGH gilt dies jedoch nur dann, wenn seitens des nationalen Gerichts geprüft und sichergestellt wurde, dass der Vorgang nicht als fiktiver Umsatz einzustufen ist oder dass, wenn dieser Umsatz tatsächlich bewirkt wurde, er nicht auf einer Mehrwertsteuerhinterziehung oder einem Rechtsmissbrauch beruht.
Kategorien: EU-Recht
Schlagwörter: EU-Recht, Vorsteuerabzug