Keine Gewerbesteuer auf sog. Rendering-Leistungen von Archit ...
Architekten, die ausschließlich sog. Rendering-Leistungen anbieten, sind freiberuflich und nicht gewerblich tätig, wenn bei den Tätigkeiten ein Gestaltungsspielraum besteht. Dies hat das Finanzgericht Köln in einem aktuellen Urteil entschieden.
Kategorien: BFH und FG Rechtsprechung
Schlagwörter: Gewerbesteuerrecht, Rendering, Architekt