BaFin MaRisk Novelle Konsultation 14/2020 (IT-) Auslagerungen

BaFin MaRisk Novelle Konsultation 14/2020
Zeitplan, wesentliche Änderungen und Konkretisierungen zum Themenbereich Auslagerungen und deren Auswirkungen auf (IT-) Auslagerungen
Am 26. Oktober 2020 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Entwürfe der Novellen der Bankaufsichtlichen Anforderungen an die IT (BAIT) sowie der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) in ein öffentliches Konsultationsverfahren überführt. Stellungnahmen zu den Entwürfen, die der Deutschen Bundesbank sowie der BaFin bis zum 23. November 2020 (BAIT) bzw. 4.Dezember 2020 (MaRisk) schriftlich mitgeteilt werden konnten, werden auf den jeweiligen Websites veröffentlicht. Eine Veröffentlichung der Novellen in der finalen Fassung im 1. Quartal 2021 nach Abschluss des Konsultationsverfahrens ist wahrscheinlich.
“We have to face the truth that we can no longer afford—either economically or ethically—organizations that empower the few while disempowering the many. – Gary Hamel”
Quelle: https://www.forbes.com/sites/stevedenning/2020/04/23/gary-hamel-hard-lessons-from-the-coronavirus-crisis/?sh=79a69ea223c1
Das Bundesministerium der Finanzen hat mit dem BMF-Schreiben vom 28. November 2019 die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ (GoBD) neu gefasst und damit die GoBD vom 14. November 2014 ersetzt. In Kraft getreten sind die neugefassten GoBD seit dem 1. Januar 2020. In den neuen GoBD wurden punktuelle Änderungen vorgenommen, die zum einen zur Klarstellung dienen und zum anderen die Entwicklung hin zu digitalen Prozessen berücksichtigen und die Nutzung von aktuellen Technologien unterstützen.
Mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sind umfassende Anforderungen rund um die Verarbeitung personenbezogener Daten definiert worden. Verantwortlich für die Umsetzung eines angemessenen Datenschutzniveaus ist die Unternehmensleitung und nicht – wie mancherorts auch heute noch erwartet – der Datenschutzbeauftragte. Letzter hat im Sinne der DSGVO neben der Beratung der Unternehmensleitung u.a. die Überwachung der eingerichteten Maßnahmen zur Einhaltung der DSGVO als Aufgabe.
Obwohl die Datenschutzgrundverordnung den Aufbau eines strukturierten Datenschutzmanagementsystems (DSMS) u.a. zur Erfüllung der Rechenschaftspflicht nahelegt, sind die konkreten Anforderungen an die Ausgestaltung eines solchen DSMS vom Gesetzgeber und den Aufsichtsbehörden bisher nicht weiter spezifiziert. Trotzdem ist der Aufbau eines DSMS ein lohnendes Investment, da gem. DSGVO die vom Unternehmen ergriffenen Maßnahmen bei der Sanktionierung angerechnet werden und somit ein wirksames Datenschutzmanagement neben Reputationsrisiken auch Bußgeldrisiken sowie die Eintrittswahrscheinlichkeit für Datenschutzverletzungen reduzieren kann.
Künstliche Intelligenz (KI) hat das Potential die Arbeitsweise von Banken fundamental zu verändern. Computer, welche auf KI basierende Technologien nutzen, imitieren die Funktionsweise menschlicher Intelligenz und repräsentieren eine besonders komplexe Art von Automatisierung. Wir gliedern Automatisierungen in solche, die menschliche Tätigkeiten lediglich unterstützen und solche, die Tätigkeiten vollständig autonom ausführen. Alternativ können sich Automatisierungen in ihrem Grad von Anpassungsfähigkeit unterscheiden: es gibt Systeme, welche für festgelegte Aufgaben programmiert sind und solche, die sich selbstständig an neue Gegebenheiten anpassen können.
Die Auditierung von Blockchain-Technologien
Die Blockchain gilt als eine der großen Technologietrends der letzten Jahre mit dem Potential die Unternehmenslandschaft und das Finanzwesen fundamental zu verändern. Mit ihrem dezentralen Aufbau bietet sie die Möglichkeit Intermediäre in Geschäftsprozessen zu ersetzen, die Transparenz zu erhöhen und die Manipulation von Daten zu verhindern. Sie eröffnet somit große Perspektiven und stellt gleichzeitig eine Alternative zu traditionellen Finanztransaktionen dar.
Umgang mit individueller Datenverarbeitung (IDV) – Der Hintergrund
Die klassische IT-Landschaft der Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute ist durch standardisierte Kernanwendungen bestimmt. Zur Unterstützung der Prozessabläufe in den Fachbereichen werden darüber hinaus unterschiedliche IDV-Anwendungen (z.B. auf der Basis von MS-Office-Anwendungen) eingesetzt. Diese Anwendungen beinhalten teilweise umfangreiche Funktionalitäten und werden von den Fachbereichen selbstständig entwickelt und betrieben.
Der Einsatz von IDV wird reguliert und muss die regulatorischen Mindestanforderungen zur Integrität, Verfügbarkeit, Authentizität sowie Vertraulichkeit erfüllen.
In der Mai und Juni Ausgabe seiner Mitgliederzeitschrift hat das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) je einen Prüfungshinweis veröffentlicht, welche den Prüfungsstandard IDW PS 860 konkretisieren. Der Prüfungsstandard regelt die Grundsätze und Vorgehensweisen nach denen IT-Prüfungen außerhalb der Abschlussprüfung durchzuführen sind. Er korrespondiert dabei mit dem internationalen „International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised)“.
Covid-19-Update
Aufgrund der Covid-19 Pandemie hat SWIFT die Zeitpläne für die Attestierung des Customer Security Controls Framework (CSCF) überarbeitet. Für 2020 ist eine Selbstzertifizierung in Bezug auf das SWIFT CSCF in der Version v2019 für alle SWIFT-Nutzer ausreichend, SWIFT empfiehlt jedoch aufgrund der Klarstellungen zu den Kontrollen die Version v2020 zu nutzen.
Das von SWIFT gemäß “Independent Assessment Framework” vorgeschriebene unabhängige interne oder externe Assessment (“Community Standard Assessment”) verschiebt sich in das Jahr 2021 und wird auf Basis der Kontrollen des SWIFT CSCF in der Version v2021 durchzuführen sein. Insofern empfiehlt sich dennoch eine frühzeitige Auseinandersetzung mit den zugehörigen Kontrollen (bspw. mittels Health Check/ Gap Analyse), um für das unabhängige Assessment gewappnet zu sein.
Darüber hinaus regt SWIFT seine Nutzer nach Möglichkeit dazu an, bereits im aktuellen Jahr 2020 ein unabhängiges Assessment durchzuführen.
Gerne unterstützen wir mit einem Health Check zur Vorbereitung auf entsprechende Assessments, oder natürlich auch bei der Attestierung der SWIFT CSCF Kontrollen mit unserem etablierten Verfahren auf Basis von ISAE-Standards.