Europäischer Kryptomarkt: Warum muss er reguliert werden?
Der Handel mit Kryptowerten genießt aktuell ein steigendes Interesse sowohl bei professionellen Anlegern als auch bei privaten Investoren.
Innovative Produkte wie digitale Kunstwerke in Form von NFTs (Non-Fungible Tokens) kommen auf den Markt. Der Hype um Kryptowerte wird auch durch prominente Anleger angeheizt, die die Werbetrommel rühren.
Obwohl der Terminus “Krypto” nicht mehr vom Finanzmarkt wegzudenken ist und mit den Werten aktiv gehandelt wird, herrscht bislang eine gewisse Unsicherheit bezüglich der Grenzen des Erlaubten auf diesem Markt. Das liegt im Wesentlichen daran, dass es an einem europaweit einheitlichen rechtlichen Rahmen zum marktübergreifenden Umgang mit den Kryptowerten fehlt, der es den Marktteilnehmern ermöglicht, konkrete Handlungsbedarfe abzuleiten.
Die Notwendigkeit einer entsprechenden Regulierung wurde von der Europäischen Kommission erkannt, was in den Vorschlag zur “Regulation on Markets in Crypto-assets (MiCA)” vom September 2020 mündete. Bevor die Regelung in Kraft treten kann, werden gemäß dem Gesetzgebungsverfahren der EU jedoch noch einige Abstimmungs- und Entscheidungsrunden stattfinden.
Übergeordnetes Ziel der Initiative ist es, Klarheit über die Anwendbarkeit der EU-Finanzdienstleistungsgesetzgebung auf Kryptowerte (und damit verbundene Tätigkeiten) zu schaffen und sicherzustellen, dass der regulatorische Rahmen die mit diesen Vermögenswerten und Dienstleistungen verbundenen Risiken angemessen berücksichtigt.
Gemäß dem Arbeitsdokument zur Folgenabschätzung zur MiCA, fallen möglicherweise schon heute einzelne Kryptowerte unter die bereits bestehende EU-Gesetzgebung für Finanzdienstleistungen. Insbesondere einige “Investment-Token” oder einige “Stablecoins”, könnten als “Finanzinstrumente” im Sinne der Zweiten Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID II) qualifiziert werden. Bei der Mehrheit von ihnen sei dies jedoch nicht der Fall.
Einige andere Arten von Stablecoins könnten als E-Geld im Sinne der E-Geld-Richtlinie II (EMD2) eingestuft werden, insbesondere wenn sie den Nutzern einen direkten Anspruch auf die Reserve geben, die diese Stablecoins decken.
Auch der aktuelle EU-Rechtsrahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/CFT) könnte bei einigen Anbietern von Krypto-Dienstleistungen (Wallet-Anbieter und Krypto-Tauschbörsen) im Zusammenhang mit “virtuellen Währungen” bereits Anwendung finden.
Die Grafik aus dem Dokument zur Folgenabschätzung zeigt, in welchen Bereiche des Kryptomarkts die bestehende Regulierung bereits zum Einsatz kommen könnte und für welche bisher die Rechtsgrundlage fehlt. Jedoch auch wenn die Kryptowerte theoretisch durch die bestehende Regulierung abgedeckt sind, besteht in der Praxis Unsicherheit, da es an Konkretisierung fehlt, ob die Regeln in den Einzelfällen tatsächlich anzuwenden sind, und wenn ja, in welcher genauen Form.
Quelle: Folgenabschätzung zur MiCA
Grundsätzlich werden durch MiCA positive Auswirkungen auf den Markt in mehreren Dimensionen erwartet, die Rahmen der Folgenabschätzung im internen Verfahrens der Kommission wie folgt diskutiert wurden:
Fazit: Die Einführung der MiCA soll also bestehende unterschiedliche Interpretationen bezüglich der Anwendbarkeit bestehender Regulierung auf die Distributed Ledger Technology (DLT) beenden bzw. die bestehenden Regulierungslücken schließen.
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