ESAs veröffentlichen finalen RTS zur Offenlegungsverordnung – wesentlichen Inhalte und Änderungen
Die ESAs haben am 22. Oktober 2021 den finalen RTS der EU Offenlegungsverordnung (SFDR) veröffentlicht.
Die ESAs haben am 22. Oktober 2021 den finalen RTS der EU Offenlegungsverordnung (SFDR) veröffentlicht. Dieser enthält Konkretisierungen zum Inhalt und der Darstellung der offenzulegenden Informationen für Art. 8- und Art. 9-Finanzprodukte und konsolidiert die Anforderungen des Draft RTS vom 4. Februar 2021 und dem Konsultationspapier zu taxonomie-bezogenen Offenlegungen vom 15. März 2021.
Nächste Schritte:
Die Kommission hat drei Monate Zeit, den finalen RTS der ESAs anzunehmen. Eine Veröffentlichung im EU Amtsblatt wird daher spätestens im Januar 2022 erfolgen. Der finale RTS soll voraussichtlich statt dem 1. Januar 2022, ab dem 1. Juli 2022 Anwendung finden. In einem Schreiben an das Europäische Parlament und den Rat sprach sich die Kommission für eine Verschiebung des Anwendungsdatums auf den 1. Juli 2022 aus, um alle SFDR RTS als ein “Single Rulebook” zu verabschieden.
Die Änderungen des finalen RTS beziehen sich hauptsächlich auf taxonomie-bezogene Angaben und Berechnungen sowie die Darstellung und Informationen der nachhaltigkeitsbezogenen Angaben in den vorvertraglichen Informationen und regelmäßigen Berichten.
Wir haben wesentliche Änderungen und Inhalte für Sie zusammengefasst.
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