Wie kann die Berichterstattung über die Taxonomiekonformität aussehen?

Unsere Illustratives erläutern und veranschaulichen die verschiedenen Angaben anhand eines Beispiels.

Mit der neuen Version unserer Illustratives zur Berichterstattung nach der EU-Taxonomie erhalten Sie einen Einblick, wie die Angaben zur Taxonomiekonformität (dem sog. Alignment) aussehen können. Die Publikation enthält dazu zahlreiche Tipps und Ansätze zur Auslegung der EU-Taxonomie.

Im letzten Jahr haben wir Ihnen mit unseren Illustratives beispielhaft aufgezeigt, wie die Anforderungen an die Berichterstattung im Rahmen der EU-Taxonomie umgesetzt werden können. Dabei mussten berichtspflichtige Unternehmen in 2022 durch eine vereinfachte Übergangsvorschrift lediglich den aggregierten Anteil der taxonomiefähigen und nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten offenlegen.

In diesem Jahr berichten Unternehmen zum ersten Mal auch über die taxonomiekonformen Anteile der Umsatzerlöse, Investitions- und Betriebsausgaben, die sich auf die beiden Umweltziele ‘Klimaschutz’ und ‘Anpassung an den Klimawandel’ beziehen. Zudem ist erstmalig eine detaillierte Berichterstattung auf Tätigkeitsebene notwendig. Vor diesem Hintergrund stellen wir Ihnen unsere aktuelle Version der Illustratives zur Berichterstattung über die Taxonomiekonformität zur Verfügung. Wir setzen dabei auf unser Beispiel aus dem letzten Jahr auf und berichten über ein fiktives Unternehmen aus der Automobilbranche. Dieses steht stellvertretend für ein vergleichsweise leicht zugängliches Beispiel eines Unternehmens mit wesentlichen taxonomiefähigen und -konformen Anteilen im Sinne der EU-Taxonomie.

Die EU Kommission veröffentlichte im Dezember 2022 weitere FAQs, um auf relevante Fragestellungen in Bezug zum Klimarechtsakt und dem Rechtsakt zu den Berichtspflichten nach Art. 8 der Taxonomieverordnung einzugehen. Bei der Erstellung der Illustratives wurden diese Ausführungen berücksichtigt. Die Darstellungen sind zudem bewusst ausführlich gehalten, um verschiedene Konzepte der Taxonomie zu erläutern und den möglichen Umgang mit Auslegungsunsicherheiten beispielhaft darzustellen. Damit möchten wir auch einen Austausch zur Weiterentwicklung der Taxonomie-Berichterstattung anregen. Hinsichtlich des Umfangs der Berichterstattung übertreffen wir mit den Illustratives die gesetzlichen Mindestanforderungen zum Teil deutlich.

Derzeit arbeiten wir analog zum Vorjahr noch an einer weiteren Ausgabe an Illustratives, die sich auf ein Unternehmen der Pharmabranche beziehen. Da diese Branche vom Klimarechtsakt nicht abgedeckt ist, stellen wir hiermit in Kürze ein Beispiel für ein Unternehmen bereit, welches keine taxonomiekonformen Umsatzerlöse ausweist. In dieser Situation sind aktuell zahlreiche Unternehmen verschiedener Branchen, so dass wir für diese ein weiteres Beispiel erstellen, das deutlich kürzer ausfallen wird, da eine Vielzahl an notwendigen Angaben auf die Konformität begrenzt sind.

So sollte am Ende für jede:n etwas dabei sein. Nun zunächst viel Spaß beim Lesen der Illustratives für die Automotive SE.

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Nicolette Behncke

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Frankfurt am Main

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