BaFin aktualisiert Hinweise zum Solvency II-Berichtswesen

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 4. Dezember 2019 mit den Hinweisen zum Solvency-II-Berichtswesen für Erst- und Rückversicherungsunternehmen sowie Versicherungsgruppen eine aktualisierte Fassung ihres Merkblatts vom 16. Oktober 2015 veröffentlicht.
Die Hinweise zum Solvency-II-Berichtswesen in der Fassung vom 4. Dezember 2019 sind erstmalig für das Jahresberichtswesen 2019 und für das vierteljährliche Berichtswesen ab dem 1. Quartal 2020 verbindlich zu beachten. Die BaFin weist daraufhin, dass inhaltliche Änderungen vor formalen Änderungen zu berücksichtigen sind.
Änderungen und Ergänzungen zur vorherigen Fassung vom 4. Februar 2019 (siehe Blogbeitrag vom 11. Februar 2019) sind neben redaktionellen Änderungen im Wesentlichen die Folgenden:
Im Rahmen aktueller Konsultationen wird derzeit ein breites Spektrum an Themengebieten zur Änderung von Solvency II diskutiert. Darunter fallen u.a. Änderungen in der Ausgestaltung der Maßnahmen für langfristige Garantien (LTG Measures), der Berichterstattung, der SCR-Standardformel sowie der Gruppenaufsicht. Einige dieser Aspekte können – sofern eine tatsächliche Umsetzung in den Rechtsgrundlagen erfolgt – tendenziell große Auswirkungen auf Solvabilitätsquoten sowie bestehende Prozesse und Verfahren bewirken. Die Änderungsvorschläge betreffen die Solvency II Rahmenrichtlinie (VAG) sowie die Solvency II Delegierte Verordnung.
Wir laden Sie herzlich zu unserem Webcast „Solvency II Review 2020 – was kommt auf uns zu?“ ein, in dem wir ausgewählte Kerninhalte der aktuellen Konsultationen vorstellen und Implikationen herausarbeiten möchten. Sie haben zudem während des Webcasts die Möglichkeit, anonym Fragen zu stellen, auf welche wir entweder direkt oder im Nachgang eingehen werden.
Vom 10. bis 12. Dezember wird in London die letzte Sitzung des International Accounting Standard Board (IASB) im Jahr 2019 stattfinden. In dieser Sitzung wird das IASB die folgenden Themen mit IFRS 17-Bezug diskutieren (Cover Note):
Das Staff plant seine Vorschläge in Bezug auf eine weitere Verschiebung des Erstanwendungszeitpunkts von IFRS 17 und die damit einhergehende Frage, ob ggf. auch IFRS 9 mit verschoben wird, erst gegen Ende der laufenden Analyse, demnach voraussichtlich in 1. Quartal 2020 vorzulegen.
Im kommenden Meeting empfiehlt das Staff dem Board, die folgenden sechs Änderungen an IFRS 17, wie im Exposure Draft vorgeschlagen, abzuschließen (Agenda Paper 2A):
Im Zusammenhang mit der erwarteten Werthaltigkeit aktivierter Abschlusskosten empfiehlt das Staff dem Board (Agenda Paper 2B):
Bezüglich der Deckung von Verlusten aus zugrunde liegenden Versicherungsverträgen bei gehaltenen Rückversicherungsverträgen schlägt das IASB Staff folgende Änderungen vor (Agenda Paper 2C):
Next Steps:
Das Staff plant, alle restlichen in der November-Sitzung beschlossenen Themen in zukünftigen Sitzungen zu diskutieren (Liste mit den Themen). Der gewählte Zeitplan ermöglicht es, das Feedback aus den Stellungnahmen zu weiteren Themen zu prüfen und die daraus resultierenden Änderungen im Einklang mit dem im Exposure Draft dargelegten Zeitplan bis Mitte 2020 abzuschließen.
Weitere Informationen können unter nachfolgenden Links aufgerufen werden:
In unserem ersten Beitrag zu den Auswirkungen des neuen Rechnungslegungsstandard IFRS 17 auf das Datenmanagement und die Systemarchitektur bei betroffenen Versicherern (Link) hatten wir auf die umfassende Komplexität in der Umsetzung verwiesen. Aus Erfahrungen laufender IFRS17-Projekte wissen wir, dass sich viele Versicherer und Interessengruppen auch 2 Jahre nach Verabschiedung des Standards noch sehr stark mit Fragen zur Methodik und Interpretation auseinandersetzen. Diese Diskussionen sind zweifellos notwendig, führen aber regelmäßig dazu, dass Entscheidungen aufgeschoben werden oder oftmals auch etwas der Mut zu substantiellen Änderungen fehlt.
Die International Association of Insurance Supervisors (IAIS) hat am 18. November 2019 ein Application Paper zu Sanierungsplänen veröffentlicht, das zuvor in November 2018 konsultiert wurde (vgl. Blog-Beitrag vom 22. November 2018).
Das veröffentlichte Application Paper enthält Leitlinien in Bezug auf Sanierungspläne innerhalb der Insurance Core Principles (ICPs) sowie im Zusammenhang mit den Anforderungen an international tätige Versicherungsgruppen im Rahmen von ComFrame.
Digitalversicherer, Direktversicherer, künstliche Intelligenz, Data driven Marketing, InsurTechs, Vertriebsplattformen, Chat Bots, Onlineabschluss, On-Demand-Versicherung – einige Beispiele, die zeigen, dass sich der Versicherungsvertrieb der Zukunft in einem steten Wandel befindet. Doch wo findet sich in dieser rasanten Veränderung der Ausschließlichkeitsvermittler als verbliebener persönlicher Ansprechpartner und face-to-face Berater des Kunden wieder? Gibt es in einer digitalisierten Welt noch Platz für analogen Versicherungsvertrieb?
Die International Association of Insurance Supervisors (IAIS) hat mit Wirkung zum 14. November 2019 ein umfangreiches Rahmenwerk für die Beaufsichtigung von international tätigen Versicherungsgruppen verabschiedet, das eine grenzüberschreitende Aufsicht ermöglicht, einen stärken Schutz der Versicherungsnehmer fokussiert und zur globalen Finanzstabilität beitragen soll.
Der Bundestag hat am Donnerstag, 14. November 2019, Änderungen am Geldwäschegesetz und andere den Finanzsektor betreffende Gesetze geändert; darunter auch das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) und die Prüfungsberichteverordnung (PrüfV). Mit dem Gesetz wird die EU-Änderungsrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt.
Am 11. November 2019 veröffentlichte die BaFin einen Entwurf des Rundschreibens zu den „Aufsichtsrechtlichen Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation von kleinen Versicherungsunternehmen nach § 211 VAG“ (MaGo – kleine VU). Bis zum 8. Dezember 2019 können Stellungnahmen eingereicht werden.