IFRS 17: Denken Sie an Ihre KPIs!

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KPIs sind wesentliche Instrumente, um das Geschäft eines Versicherers und seine Performance zu analysieren und zu bewerten. KPIs sind weiterhin Messgrößen, die auch regelmäßig von Analysten und Investoren verwendet werden. Ein Thema, das für viele, einschließlich der Aufsichtsbehörde, von Interesse ist, sind die durch die Einführung von IFRS 17 zu erwartenden Auswirkungen auf die wichtigsten Kennzahlen und wie sich diese infolge entwickeln oder verändern könnten.
Die von den Versicherern verwendeten KPIs variieren je nach Branche und Rechtsordnung, fallen aber im Allgemeinen in die drei Kategorien Wachstum, Rentabilität und Finanzkraft, welche zu berücksichtigen sind.
Mit Wirkung vom 7. Juli 2020 sind Änderungen in der Mindestzuführungsverordnung sowie der Pensionsfonds-Aufsichtsverordnung in Kraft getreten (Vierte Verordnung zur Änderung von Verordnungen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz). Ziel der neuen Regelung ist es, die Rahmenbedingungen für externe, freiwillige Einschüsse bei Lebensversicherungsunternehmen und Pensionseinrichtungen zu verbessern. Insbesondere sollen Eigentümer und andere Beteiligte einen Anreiz erhalten, den Unternehmen zusätzliche Mittel zur Finanzierung der Zinsrückstellung, d.h. der Zinszusatzrückstellung im Neubestand und der Zinsverstärkung im Altbestand, bereitzustellen.
Das aktuelle Niedrigzinsumfeld zwingt Anleiheinvestoren schon seit einiger Zeit zum Umdenken. Um ansatzweise attraktive Renditen zu erwirtschaften, müssen höhere Risiken in Kauf genommen werden. Die Kapitalmärkte waren nicht zuletzt aufgrund der Auswirkungen von Covid-19 von hohen Volatilitäten geprägt, was sich auch auf die Solvabilität der Lebensversicherer übersetzte. Die Ableitung konkreter Maßnahmen zur Stabilisierung der Solvency-II-Quote über den kritischen 100% wird für einige Lebensversicherungen im aktuellen Kapitalmarktumfeld daher zu einer immer wichtigeren Aufgabe. Dabei spielen Investitionen in alternative und illiquide Kapitalanlagen zunehmend eine zentrale Rolle.
Das Corona-Virus bestimmt noch immer die Schlagzeilen – und zumindest in naher Zukunft werden auch die Folgen der Krise die Schlagzeilen bestimmen. Neben den makroökonomischen Auswirkungen sind Versicherungsunternehmen im Kompositgeschäft durch Veränderungen in der Struktur der Schadenaufwendungen und Folgewirkungen in der Prämienentwicklung betroffen. Häufig stellt sich dabei die Frage wie mit der Krise umzugehen ist. Doch um diese Frage beantworten zu können, muss quantifiziert werden, wie groß die Auswirkung auf den Versicherungsbestand ist.
Klassische, herkömmliche Steuerungsmethoden.
Seit Jahrzehnten liegt der Fokus bei der Unternehmenssteuerung im deutschen Versicherungsmarkt auf der HGB Bilanz. Moderne regulatorische Anforderungen wie beispielsweise die Aufstellung einer ökonomischen Bilanz unter SII spielt insbesondere bei mittelständischen Versicherungsunternehmen meist nur eine sekundäre Rolle, als relevante Nebenbedingung der Unternehmenssteuerung. Aus den von PwC untersuchten Geschäftsberichten nationaler Versicherungsunternehmen geht hervor, dass sich das Reporting grundsätzlich an einer festen Struktur orientiert. Hierbei spielt die Verwendung von herkömmlichen (finanziellen) Key Performance Indicators (KPIs) die Hauptrolle. In der Bilanz tauchen überwiegend Umsatz, gebuchte Bruttobeiträge, Return on Equity (ROE), kombinierte Schaden-/Kostenquote, Combined Ratio (COR) und Solvency II Ratio auf. Mit der Ausnahme des Solvency II Ratios zeichnen sich diese KPIs vor allem durch eine retrospektive Betrachtung aus, ohne Berücksichtigung von potentiellen Auswirkungen und Einflüssen aus zukünftigen Perioden.
Die Ergebnisse aus dem Branchensimulationsmodell (BSM) des GDV, welches für Solvency II häufig bei Lebensversicherungs-unternehmen zum Einsatz kommt, zeichnen für viele Versicherer im aktuellen Niedrigzins zur Mitte des Jahres 2020 ein düsteres Bild zur ökonomischen Bedeckung der Eigenmittel. Um ein richtiges Bild abzugeben, ist es deshalb umso mehr wichtig, dass das BSM für die einzelnen Häuser individuell und sachgerecht, d.h. auch nicht übervorsichtig eingerichtet wird. Es ist momentan nicht die Zeit, unnötig Potential hinsichtlich der Ermittlung der Bedeckung zu verschenken. Vielmehr geht es darum, die Realität nachhaltig und angemessen abzubilden.
Im Juli 2020 startete EIOPA eine aktualisierte komplementäre Informationsabfrage in Bezug auf COVID-19, um die bisherige Auswirkungsstudie zum Solvency II-Review zu ergänzen. Diese Abfrage enthält dabei:
Die Abfrage bildet einen weiteren Baustein im „Technical Advice“ der EIOPA, welchen die Europäische Kommission im Februar 2019 zur Durchführung des Solvency II Reviews in Auftrag gegeben hat (siehe auch Blog-Beitrag vom 11. März 2020).
Unter dem englischsprachigen Schlagwort “Environmental, Social and Governance” lassen sich die zentralen Dimensionen von Nachhaltigkeit zusammenfassen. Die damit einhergehenden transitorischen und physischen Risiken werden ihre Wirkung auf (Rück-) Versicherungsunternehmen zukünftig zunehmend entfalten. Unternehmen müssen sich in Bezug auf ESG-Themen dabei nicht nur strategisch positionieren, auch auf operativer Ebene sind frühzeitig Analysen und Anpassungen notwendig.
Der Blogbeitrag zum Modellmanagament in Zeiten von COVID 19 vom 2. Juli beleuchtete Handlungsfelder bei aktuariellen Bewertungsmodellen in der Personenversicherung. Ein umfassendes Modellmanagement behandelt aber auch die hierbei zu berücksichtigenden Annahmen. Die COVID-19-Pandemie und die damit einhergehende Volatilität an den Kapitalmärkten sowie die Unsicherheit in den aktuariellen Annahmen wirkt sich auf die interne und externe Berichterstattung aus. Was ist nun im Rahmen des Modellmanagements bei der Festlegung der Annahmen und Parameter zu beachten?
In den letzten dreißig Jahren hat die Anwendung aktuarieller Bewertungsmodelle in der Personenversicherung zugenommen. Treiber für diese Entwicklungen waren neben den technischen Möglichkeiten insbesondere Marktentwicklungen und regulatorische Anforderungen.
Die COVID-19-Pandemie hat neue Herausforderungen über den gesamten Modell-Lebenszyklus mit sich gebracht. Diese erstrecken sich von der Entwicklung über die Validierung bis zum Monitoring – und gleichzeitig auf den operativen Betrieb. Mit geeigneten Maßnahmen seitens der Stakeholder, die insbesondere die Finanz-, Risiko- und Aktuarsfunktionen umfassen, gilt es diesen im Rahmen des Modellmanagements entgegenzutreten.