IFRS 17: Denken Sie an Ihre KPIs!

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KPIs sind wesentliche Instrumente, um das Geschäft eines Versicherers und seine Performance zu analysieren und zu bewerten. KPIs sind weiterhin Messgrößen, die auch regelmäßig von Analysten und Investoren verwendet werden. Ein Thema, das für viele, einschließlich der Aufsichtsbehörde, von Interesse ist, sind die durch die Einführung von IFRS 17 zu erwartenden Auswirkungen auf die wichtigsten Kennzahlen und wie sich diese infolge entwickeln oder verändern könnten.
Die von den Versicherern verwendeten KPIs variieren je nach Branche und Rechtsordnung, fallen aber im Allgemeinen in die drei Kategorien Wachstum, Rentabilität und Finanzkraft, welche zu berücksichtigen sind.
Im November ist die 3. Ausgabe unseres „Insurance Risk & Regulatory Newsletters“ erschienen. Nachdem ein ereignisreiches Jahr zu Ende geht, greifen wir hier aktuelle Themen zu Risikomanagement und nationaler sowie internationaler Aufsicht auf:
Am 15. Oktober 2020 wurde das BaFin Journal für den Monat Oktober veröffentlicht.
In einem der Artikel geht die BaFin unter anderem aus nationaler Sicht auf das Digitalisierungspaket der EU Kommission vom 24. September 2020 ein.
In ihrem Artikel spricht sich die BaFin eindeutig für das neue Digitalisierungspaket aus, da die digitale Transformation unausweichlich voranschreiten werde. Außerdem geht es neben der Chancenverwirklichung aus Sicht der Aufsicht auch darum, den entstehenden Risiken entgegenzuwirken, um den digitalen europäischen Finanzmarkt zu stärken.
Das Financial Stability Board (Finanzstabilitätsrat – kurz: FSB) hat am 19. Oktober den Bericht „Effective Practices for Cyber Incident Response and Recovery” (abrufbar über: https://www.fsb.org/wp-content/uploads/P191020-1.pdf) über den Umgang mit Cybervorfällen veröffentlicht. Der Bericht wurde in Anbetracht der Corona-Pandemie und den damit verbundenen Cyberrisiken veröffentlicht, um die Bedeutung der Cyber-Resilience im Kontext des hohen Anspruchs auf IT-basierten Lösungen (z.B. Remote-Arbeit) im Finanzdienstleistungssektor zu unterstreichen.
Der Bericht beinhaltet beispielhafte Handlungsmaßnahmen und ist als Toolkit zu werten, allen Unternehmen des Finanzdienstleistungssektors werden notwendige Schritte zur Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit bei Cybervorfällen aufgezeigt. Der FSB Bericht bezieht sich hierbei auch auf das FSB Cyber-Lexikon von 2018 (abrufbar über https://www.fsb.org/wp-content/uploads/P121118-1.pdf) und deckt folgende Themenbereiche ab:
Am 19. Oktober 2020 hat das FSB (Financial Stability Board) einen Bericht über den korrekten Umgang mit Cybervorfällen veröffentlicht (Effective Practices for Cyber Incident Response and Recovery).
Begründet wird der Bericht mit der immer größeren Abhängigkeit von Cyberaktivitäten, die im Zuge der Covid-19 Pandemie nochmals zugenommen hat. Die damit einhergehenden Zugänge zu Remote-Arbeitsplätzen stellen eine neue Herausforderung für Finanzinstitutionen dar. Zudem können Cybervorfälle wesentliche Auswirkungen auf das Finanzsystem haben. Ziel des FSB ist daher eine höhere Resilienz gegenüber Cybervorfällen zu schaffen, um eine höhere Finanzstabilität zu erreichen.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 15.10.2020 die aktuelle Fassung des BaFin Journals veröffentlicht. In dieser Ausgabe vermittelt die Aufsicht ihre Eindrücke und Ergebnisse aus den vergangenen VAIT-Prüfungen, und erwähnt bereits Schwerpunkte für die nächsten BaFin-Prüfungen im Versicherungsumfeld.
Am 12. Oktober 2020 veröffentlichte die EIOPA (Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung) die finalen Leitlinien bezüglich Sicherheit und Governance von ICT (Informations- und Kommunikations-Technologie).
Diese richten sich an die jeweiligen nationalen Aufsichtsbehörden und an weitere Marktteilnehmer. Es wird spezifiziert, wie die Regulierungsanforderungen aus der Solvency II Richtlinie (2009/138/EG) und der Delegierten Verordnung (DVO 2015/35) im Rahmen operationeller Risiken der ICT-Sicherheit und Governance auszulegen sind. Dabei werden auch die Leitlinien der EIOPA zum Governance-System berücksichtigt.
Ziel der Leitlinien ist, die Belastbarkeit digitaler Prozesse von Versicherern und Rückversicherern im Hinblick auf zukünftige Risiken zu erhöhen. Die operative Belastbarkeit ist elementar für den Schutz digitaler Vermögenswerte von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen. Dies beinhaltet auch die Daten ihrer Versicherungsnehmer, sowie die aller anderen Beteiligten. Im Einzelnen fordern die Leitlinien:
Die EIOPA führte zwischen Dezember 2019 und März 2020 Konsultationen zu den Leitlinien durch und berücksichtigte die Interessen der verschiedenen Beteiligten, soweit dies möglich war. Die Anmerkungen der Stakeholder wurden entsprechend veröffentlicht.
Es wird erwartet, dass die nationalen Aufsichtsbehörden die Richtlinie ab dem 1. Juli 2021 anwenden.
Am 22. September 2020 veröffentlichten die europäischen Aufsichtsbehörden (European Supervisory Authorities – ESAs) einen gemeinsamen Risikobewertungsbericht bezüglich der Corona-Krise.
Der Bericht benennt fünf Maßnahmen, welche die Folgen von COVID 19 eindämmen sollen:
Die EU Kommission hat am 24. September 2020 auf Basis der vorherigen Konsultation ihre finale “Digital Finance Strategy” veröffentlicht (siehe auch: Factsheet zur Digital Finance Strategy). Im Rahmen der Digital Finance Strategy wurde auch ein umfangreiches “Digital finance package” (Digitales Finanzpaket) verabschiedet.
Basierend auf dem EIOPA-Beschluss zu Berichtspflichten für EbAV (EIOPA-BoS/18-114) veröffentlichte die BaFin in 2019 eine Allgemeinverfügung zur Erhebung von Pensionsdaten, in der Umfang, Befreiung und Fristen der Übermittlung der Pensionsdaten sowie die zu liefernden Informationen in deutscher Sprache dargestellt wurden (siehe Blogbeitrag vom 08. Oktober 2019).