Kategorie: Versicherungsgruppen

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EIOPA veröffentlicht Opinion zum Solvency II Review 2020

Nach mehreren intensiven Konsultationen sowie einem ergänzenden Impact Assessment in 2020 hat EIOPA am 17. Dezember 2020 ihre „Opinion on the 2020 Review of Solvency II“ veröffentlicht. Neben der Opinion selbst besteht die Veröffentlichung unter anderem aus detaillierten Analysepapieren einschließlich der Ergebnisse des Impact Assessments. Der verpflichtende Review des Solvency II Rahmenwerks ist bereits seit Inkrafttreten von Solvency II in der Rahmenrichtlinie verankert.  

EIOPA schlägt zahlreiche Änderungen an der SII-Rahmenrichtlinie sowie der Delegierten Verordnung vor. Zu ausgewählten Aspekten sollen zudem ergänzende Implementing Technical Standards (ITS) und Leitlinien veröffentlicht werden. Viele Elemente des ausführlichen Konsultationspapiers aus Oktober 2019 finden sich in der finalen Opinion wieder. Im Einzelnen bleibt abzuwarten, wann mit einer Inkraftsetzung zu rechnen ist. Zu beachten sind in diesem Zusammenhang die unterschiedlichen politischen Ebenen der Mitwirkung; so muss zur Änderung der Rahmenrichtlinie neben des offiziellen Vorschlags der Europäischen Kommission der erforderliche Erlass seitens Parlament und Rat erfolgen. Zur nationalen Umsetzung ist im Anschluss zudem eine Änderung des VAG erforderlich. Änderungen der Delegierten Verordnung bedürfen grundsätzlich nur des Erlasses der Europäischen Kommission und gelten auf nationaler Ebene unmittelbar. Jedoch sind diese nur dann ohne vorhergehende Änderung der Rahmenrichtlinie möglich, wenn sie Konkretisierungen bereits bestehender Vorgaben der Rahmenrichtlinie betreffen. Somit sind auch einige der vorgeschlagenen Änderungen der Delegierten Verordnung nur nach Erlass der geänderten Rahmenrichtlinie umsetzbar.

EIOPA-Aufruf: Vorbereitung des Versicherungssektors auf Ende der Brexit-Übergangsperiode

Am 13. Oktober 2020 rief die EIOPA (Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung) auf ihrer Internetseite den Versicherungssektor dazu auf, sich auf das Ende der Brexit-Übergangsperiode vorzubereiten.

Gemäß dem Austrittsabkommen endet diese Periode am 31. Dezember 2020. Nach diesem Datum wird sämtliches europäisches Primär- und Sekundärrecht für das Vereinigte Königreich keine Gültigkeit mehr haben. Dies schließt sowohl die Solvency II-Richtlinie als auch die IDD (Richtlinie über den Versicherungsvertrieb) ein. 

EIOPA: Liste der IAIGs um französische Versicherungsgruppen erweitert

Am 18. Mai 2020 hat EIOPA die Liste der international tätigen Versicherungsgruppen (IAIGs) mit Sitz in der EU aktualisiert. Die EIOPA Liste basiert auf Informationen von den europäischen Aufsichtsbehörden, die ihre eigenen Listen bis zum Stichtag an EIOPA übermittelt haben. Wann eine Versicherungsgruppe als IAIG gilt, ist im ComFrame festgelegt.

Da die Liste der IAIGs Änderungen unterworfen sein kann, wird sie von EIOPA laufend aktualisiert. Durch die letzte Aktualisierung wurden 8 französische Versicherer und Rückversicherer aufgenommen. Folgende Unternehmen sind daher zurzeit als IAIG eingestuft:

BaFin priorisiert aufsichtsrechtliche Anforderungen an Gewinnabführungsverträge als Reaktion auf COVID-19 und das Niedrigzinsumfeld

Zum Schutz der Versicherungsnehmer sensibilisiert die BaFin in ihrem aktuellen BaFin Journal (April 2020) Versicherungsunternehmen zur laufenden Prüfung der Werthaltigkeit von Gewinnabführungsverträgen. Es gilt die Tragfähigkeit der Verlustübernahmezusagen von Versicherungskonzernen gegenüber ihren Töchtern trotz schwieriger Wirtschaftslage zu gewährleisten.

Aktuelle aufsichtsrechtliche Herausforderungen

Besonders Versicherer, die langfristige Garantien übernehmen, stehen im aktuellen Marktumfeld durch COVID-19 und dem anhaltenden Niedrigzinsumfeld vor besonders großen Herausforderungen die vertraglich vereinbarten Renditen ihrer Kunden zu erwirtschaften.

IAIS verabschiedet Rahmenwerk für die Beaufsichtigung international tätiger Versicherungsgruppen und die Minderung systemischer Risiken im Versicherungssektor

Die International Association of Insurance Supervisors (IAIS) hat mit Wirkung zum 14. November 2019 ein umfangreiches Rahmenwerk für die Beaufsichtigung von international tätigen Versicherungsgruppen verabschiedet, das eine grenzüberschreitende Aufsicht ermöglicht, einen stärken Schutz der Versicherungsnehmer fokussiert und zur globalen Finanzstabilität beitragen soll.

EIOPA Konsultation zur Stellungnahme zum Solvency II Review 2020

EIOPA veröffentlichte am 15. Oktober 2019 das Konsultationspapier „Opinion on the 2020 review of Solvency II“ mit Blick auf die im Jahr 2020 anstehende Überprüfung von Solvency II („Solvency II Review“).

Hintergrund

Mit dem vorliegenden Konsultationspaket reagiert EIOPA auf den „Call for Advice“ der Europäischen Kommission vom 11. Februar 2019. Im „Call for Advice“ wird EIOPA zur Stellungnahme bezüglich folgender Themen aufgerufen:

  • Langfristige Garantiemaßnahmen (LTG Maßnahmen) und Maßnahmen zum Aktienrisiko.
  • Spezifische Methoden, Annahmen und Parameter, die bei der Berechnung der Solvenzkapitalanforderungen (Solvency Capital Requirement – SCR) mit der Standardformel verwendet werden.
  • Regeln und Praktiken der Aufsichtsbehörden im Zusammenhang mit der Berechnung der Mindestkapitalanforderungen (Minimum Capital Requirement – MCR).
  • Gruppenaufsicht von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen.
  • Weitere Aspekte im Zusammenhang mit der Beaufsichtigung von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen.

Ausgenommen von der vorliegenden Konsultation sind die nachstehenden Themengebiete:

Diese Schwerpunkte wurden bereits in vorangegangenen Konsultationen durch EIOPA adressiert.

ESA veröffentlicht Konsultation zum Entwurf eines technischen Standards zur Berichterstattung Gruppeninterner Transaktionen und Risikokonzentrationen

Am 22. Mai 2019 hat der Ausschuss der drei europäischen Aufsichtsbehörden (European Supervisory Authorities, ESA) eine Konsultation zum Entwurf eines technischem Standards für die Berichterstattung von gruppeninternen Transaktionen und Risikokonzentrationen für Finanzkonglomerate nach Artikel 21a (2b) und (2c) der Richtlinie 2002/87/EC (FICOD) veröffentlicht. Dieser Entwurf richtet sich an beaufsichtigte Unternehmen und gemischte Finanzholdinggesellschaften eines Finanzkonglomerats.

EIOPA veröffentlicht Bericht zu Gruppenaufsicht und Kapitalmanagement

Am 19. Dezember 2018 veröffentlichte EIOPA ihren Bericht zur Gruppenaufsicht und dem Kapitalmanagement von (Rück-)Versicherungsunternehmen sowie über spezifische Themen im Zusammenhang mit der Dienstleistungsfreiheit (Freedom to Provide Services – FoS) und der Niederlassungsfreiheit (Freedom of Establishment – FoE). Mit der Veröffentlichung dieses Berichts nimmt EIOPA zu der Anfrage der Europäischen Kommission vom 7. Juni 2018 Stellung, die eine Bewertung des Nutzens einer verbesserten Gruppenaufsicht und des Kapitalmanagements im Rahmen von Solvency II vorzunehmen hat.

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