EIOPA konsultiert die Anwendung der Aufsichtsleiter

EIOPA hat am 25. November 2020 eine Konsultation zu Aufsichtspraktiken und der Erwartungen im Falle einer Verletzung der Solvenzkapitalanforderungen (SCR) veröffentlicht.
EIOPA zielt mit dieser Konsultation darauf ab, die einheitliche Anwendung der Aufsichtsleiter voranzutreiben. Das VAG sieht in §§ 132 ff. VAG bei (drohender) Nichtbedeckung der SCR nach Solvency II verschiedene Meldepflichten, einhergehend mit Eingriffsbefugnissen der Aufsichtsbehörden vor. Die Systematik für diese Meldepflichten bzw. Eingriffsbefugnisse stellt sich als gestuftes Verfahren dar und wird auch als „Aufsichtsleiter” bezeichnet.
Am 30. November 2020 hat EIOPA ein Konsultationspapier zur Umsetzung von Artikel 8 der Taxonomie-VO veröffentlicht. Stellungnahmen können bis zum 12. Januar 2021 eingereicht werden.
Unternehmen, die zur Erstellung einer nicht-finanziellen Erklärung verpflichtet sind, müssen diese um die Anforderungen aus Art. 8 Taxonomie-VO erweitern. Die von EIOPA veröffentlichte Konsultation bezieht sich auf die relevanten Kennzahlen (KPIs), die Versicherer und Rückversicherer im Rahmen der Erweiterung der nicht-finanziellen Erklärung veröffentlichen müssen.
Wir freuen uns auf den nächsten Live-Webcast am 1. Dezember von 13 bis 14 Uhr zum Thema: „ESG: Nachhaltige Kapitalanlage?“.
In unserer Veranstaltung möchten wir gemeinsam mit Ihnen den Einfluss von ESG-Kriterien (Environmental, Social and Governance) und Sustainable Finance auf die Versicherungsbranche − insbesondere im Bereich der Kapitalanlage − diskutieren. Unterstützt werden wir dabei von den Experten von Schroders Deutschland.
Die in Anlehnung an Solvency II von der EU in 2016 veröffentlichte Richtlinie (EU) 2016/2341 über die Tätigkeit und die Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV), die sog. „EbAV-II-Richtlinie“, wurde im Januar 2019 in nationales Recht überführt und reformiert die Beaufsichtigung von Pensionskassen und -fonds grundlegend (siehe Blog-Beitrag vom 18. Januar 2019). Unter anderem beinhaltet die Richtlinie verschiedenste Anforderungen an die Geschäftsorganisation von EbAVs. Diese werden nun durch Rundschreiben der BaFin konkretisiert.
Am 20. November 2020 stellte die Europäische Kommission die Entwürfe der delegierten Rechtsakte zur Taxonomie inklusive der beiden Anhänge mit technischen Screening-Kriterien im Hinblick auf die ersten beiden Umweltziele (Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel) zur Konsultation. Stellungnahmen können innerhalb von vier Wochen eingereicht werden.
Im November ist die 3. Ausgabe unseres „Insurance Risk & Regulatory Newsletters“ erschienen. Nachdem ein ereignisreiches Jahr zu Ende geht, greifen wir hier aktuelle Themen zu Risikomanagement und nationaler sowie internationaler Aufsicht auf:
Nachdem wir bereits am vergangenen Mittwoch einen erfolgreichen ersten Durchlauf hatten, bieten wir einen zweiten Termin für unser Business Breakfast an, am:
Dienstag, den 24. November 2020, von 9:00 bis etwa 10:30 Uhr
Im Juni 2020 beauftragte die EU-Kommission die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) einen nicht-finanziellen Reporting Standard zu erarbeiten, welcher von europäischen Unternehmen in periodischen Offenlegungen angewendet werden soll. Der Standard soll dabei auf der Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung (Non-Financial Reporting Directive, NFRD) aufbauen. (Siehe auch Blog-Beitrag vom 14.Juli 2020) Die vorbereitenden Arbeiten hierzu werden von einer Projekt-Taskforce des European Reporting Lab (PTF-NFRS) durchgeführt.
Die EIOPA hat am 12. November 2020 eine Umfrage über die Anwendung der IDD gestartet. Die Ergebnisse dieser Umfrage sollen als Grundlage für einen nach Artikel 41 Abs. 4 der IDD geforderten EIOPA Bericht sein, der Auskunft darüber geben soll, wie die IDD umgesetzt werden, und welche Verbesserungsmöglichkeiten noch bestehen.
Am 15. Oktober 2020 wurde das BaFin Journal für den Monat Oktober veröffentlicht.
In einem der Artikel geht die BaFin unter anderem aus nationaler Sicht auf das Digitalisierungspaket der EU Kommission vom 24. September 2020 ein.
In ihrem Artikel spricht sich die BaFin eindeutig für das neue Digitalisierungspaket aus, da die digitale Transformation unausweichlich voranschreiten werde. Außerdem geht es neben der Chancenverwirklichung aus Sicht der Aufsicht auch darum, den entstehenden Risiken entgegenzuwirken, um den digitalen europäischen Finanzmarkt zu stärken.