EIOPA veröffentlicht Empfehlungen zum Umgang mit britischen Versicherungsunternehmen im Falle eines „harten Brexit“

Am 19. Februar 2019 veröffentlichte EIOPA Empfehlungen zum Umgang mit britischen Versicherungsunternehmen und Vermittlern nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU („Hard Brexit“). Ziel ist es nachteilige Auswirkungen auf Versicherungsnehmer mit solchen grenzüberschreitenden Versicherungsverträgen zu reduzieren. Darüber hinaus dienen die Empfehlungen der Förderung einer aufsichtsrechtlichen Konvergenz und einer konsistenten Beaufsichtigung durch die nationalen Aufsichtsbehörden.
Tritt das Vereinigte Königreich ohne Ratifizierung der Rücktrittsvereinbarung aus der EU aus, so wird es am 30. März 2019 zu einem Drittstaat und britische Versicherungsunternehmen und Vermittler die Befugnis verlieren, Versicherungsgeschäfte in der EU zu tätigen.
Zur Vorbereitung auf den Brexit hatte EIOPA zunächst am 21. Dezember 2017 eine Stellungnahme veröffentlicht, in der die nationalen Aufsichtsbehörden aufgefordert wurden sicherzustellen, dass betroffene Unternehmen mit grenzüberschreitendem Geschäft einen realistischen Notfallplan erstellen, welcher Maßnahmen zur Verhinderung einer unbefugten Versicherungstätigkeit beinhaltet und zur Sicherung der Kontinuität der Dienstleistungen beiträgt.
Die nun von EIOPA veröffentlichten Empfehlungen zur Behandlung britischer Versicherungsunternehmen reichen von der Zulassung von Drittstaatenniederlassungen, über die Kommunikation an Versicherungsnehmer, bis hin zur Zusammenarbeit zwischen den zuständigen nationalen Aufsichtsbehörden.
Folgende Handlungsempfehlungen sind hervorzuheben:
Angesichts der anhaltenden Unsicherheit in Bezug auf den Ausgang der Brexit-Verhandlungen trifft EIOPA mit dieser Veröffentlichung weitere Vorbereitungen für den Fall eines harten Brexit. Die aktuell bis 12. März 2019 geplante Abstimmung des britischen Parlaments könnte diesbezüglich weitere Klarheit schaffen.